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Gehört der Wolf ins Jagdrecht?

Gehört der Wolf ins Jagdrecht?

Erstmalig erschienen als Leitartikel in der Rheinischen Bauernzeitung

RBZ – Nr. 4 / 26. Januar 2019

von Gregor Beyer

Kaum ein Thema bestimmt die Debatte zwischen Landnutzung und Naturschutz gegenwärtig so sehr, wie die flächendeckende Rückkehr des Wolfes in die deutsche Kulturlandschaft. Dabei ist der Wolf, genau genommen, nur die Versinnbildlichung einer ganzen Reihe von einstmals gefährdeten Tierarten, angefangen vom Biber bis zum Kormoran, die die Frage nach der Art und Weise wie wir mit ihnen – praktisch wie rechtlich – umgehen, neu stellen.

Bezüglich des Wolfes wird diese Beurteilung nicht zuletzt dadurch erschwert, dass sich seine Bestandsentwicklung in den Bundesländern gegenwärtig höchst unterschiedlich vollzieht. Während die Menschen in den östlichen Ländern in der Vergangenheit immer wieder praktisch mit dem Thema konfrontiert waren, ist der Wolf insbesondere in den westlichen Ländern nur noch Gegenstand von Märchen gewesen. So wurden die Wölfe in den neuen Bundesländern noch bis zum 1.4.1992 unter dem bis dahin gültigen Jagdrecht der ehemaligen DDR konsequent gejagt, während beispielsweise die letzte praktische Befassung in Rheinland-Pfalz aus dem vergangenen Jahrhundert stammt, als mehrere dieser Tiere aus einem Wildtiergehege in Rheinböllen ausgebrochen waren. Gleiches gilt für die gegenwärtige Bestandsentwicklung. Während es in Rheinland-Pfalz erste Einzeltiere ohne nachgewiesene Reproduktion gibt, hat sich in Brandenburg bereits ein stabiler Wolfsbestand etabliert, der deutlich über der Gesamtanzahl denjenigen Individuen liegt, die im rund elf Mal größeren Finnland leben. Sicher ist in diesem Kontext auch, dass es durch das Auflassen einer geregelten Bejagung der Wölfe über kurz oder lang zu einer annähernd flächendeckenden Wiederbesiedlung Deutschlands mit einer Tierart kommen wird, die im europäischen Maßstab betrachtet weder gefährdet noch besonders selten ist.

Dabei sind die Erfahrung aus jenen Bundesländern, insbesondere Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen, die mittlerweile annähernd stabile Wolfsbestände aufgebaut haben, überaus eindeutig. Weder trifft das über Jahre verbreitete Märchen zu, wonach Wölfe scheue Tiere seien und man diese annähernd nie zu Gesicht bekäme, noch ist es richtig, dass Wölfe sich bei ihrer Nahrungswahl vor allem auf heimisches Schalenwild und in seltenen Fällen auf Schafe beschränken würden. Solange der Wolf keiner geregelten Bejagung unterzogen wird ist er genau genommen ein Kulturfolger, der den Menschen nicht fürchten muss und seine ideale – weil leicht erreichbare -Nahrungsverfügbarkeit insbesondere in der dicht besiedelten Kulturlandschaft findet. So weisen die Rissstatistiken der Länder mittlerweile eine Betroffenheit von den Schafhaltern, über die Rinderhalter bis hin zu den Pferden auf. Ferner ist der Verlust von Jagd- und Haushunden und auch die zumindest als kritisch einzustufende Begegnung mit den Menschen in den östlichen Bundesländern bei weitem keine Seltenheit mehr.

Alles dies macht mit fortschreitender Entwicklung das konsequente Eingreifen in den Wolfsbestand unumgänglich. Dies fängt mit der bereits heute möglichen Entnahme von Einzeltieren auf Basis der Naturschutzgesetzgebung (insb. § 45 BNatSchG) in Bezug auf sogenannte verhaltensauffällige Wölfe an. Dabei zeigt sich bereits bei der in den „Wolfsbundesländern“ überaus relevanten Frage, wie mit im Straßenverkehr schwerstverletzten Wölfen umzugehen ist, dass die rechtssichere Anwendung eigentlich auch unter Tierschutzgesichtspunkten selbstverständlicher Entscheidungen nur innerhalb einer rechtlichen Grauzone möglich ist. Noch problematischer wird es, wenn die immer drängendere Frage beantwortet werden muss, wie man einen jährlich mit rund 30 % zuwachsenden Wolfsbestand begrenzen kann. Da der Wolf momentan für Deutschland in den Anhang 4 der FFH-Richtline eingestuft ist, scheidet eine reguläre Bejagung innerhalb des deutschen Reviersystems auch formalrechtlich aus. Zudem ist politisch und zeitlich unklar, wann und ob eine einstimmige Mehrheit des Rates auf Vorschlag der EU-Kommission für eine Umstufung zustande kommen wird. Unstrittig ist zumindest in den östlichen Bundesländern, dass der Wolfsbestand eine Höhe erreicht hat, mit der wir an der Schwelle zur Notwendigkeit für ein „aktives Bestandsmanagement“ angekommen sind. Dies umso mehr, als sich zwischenzeitlich die Erkenntnis durchsetzt, dass die dort lebenden Wölfe der „baltisch-osteuropäischen Wolfspopulation“ angehören, die sich mit über 8.000 Individuen im „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Somit ist formalrechtlich die Voraussetzung für ein Vorgehen auch in Deutschland gegeben, das in den skandinavischen Ländern bereits seit vielen Jahren unter dem Begriff der „Schutzjagd“ Anwendung findet. Wie ein solcher Schutzjagdansatz unter Verknüpfung von Naturschutz- und Jagdrecht hierzulande aussehen könnte, hat das „Aktionsbündnis Forum Natur“ erst kürzlich umfangreich im praktischen wie rechtlichen Kontext dargelegt.

Aus allen Erfahrungen mit dem Wolf und allen Überlegungen, wie wir zukünftig mit ihm umgehen, wird immer wieder deutlich, dass es einer flächendeckend vorhandenen Organisationsstruktur von geschulten Fachleuten bedarf, die die notwendigen Eingriffe bei einzelnen verhaltensauffälligen Tieren und zukünftig im praktischen Bestandsmanagement leisten können. Und egal wie man es am Ende des Tages mit allerlei teils ideologischen Verrenkungen dreht und wendet, es gibt nur eine einzige gesellschaftliche Gruppe, die diese Voraussetzungen erfüllt: Die Jäger!

Deshalb muss die Frage, ob der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden soll, mit einem glasklaren und unmissverständlichen Ja beantwortet werden! Soll die Akzeptanz für den Wolf bei flächendeckender Besiedlung langfristig gesichert werden, so bedarf es eines bewährten und geregelten Systems, das mit dem deutschen Reviersystem bereits vorhanden ist. Die Jägerschaft ist zudem überaus gut beraten, sich diesem Thema offensiv und ohne jegliche Scheuklappen zu stellen. Dabei muss auch die Erfahrung aus vielen Nachbarländern berücksichtigt werden, dass die essentielle Voraussetzung für den Schutz der Wölfe die Akzeptanz in der Bevölkerung ist. Wenn diese Akzeptanz verloren geht, dann wird keine Macht der Welt den Wolf schützen können. Die Jäger sind daher auch aus Gründen ihres Selbstverständnisses und ihrer jagdlichen Ethik als Naturschützer aufgerufen deutlich zu machen: Der Wolf ist Wild – in Zuständigkeit wie Verantwortung!

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RBZ – Nr. 4 / 26. Januar 2019

Brandenburg blüht auf!

Brandenburg blüht auf!

Während andere Organisationen dazu aufrufen, Unterschriften in Fußgängerzonen zu sammeln, werden die Brandenburger Landwirte selbst aktiv.

Wendorff: „Immer mehr Landwirten liegt der Schutz der natürlichen Ressourcen am Herzen. Und deshalb gilt: Es gibt nichts, dass man nicht noch verbessern könnte.“

Beyer: „Die Blühflächen entwicklen sich zu einem unserer erfolgreichsten Projekte – Landnutzer Hand in Hand für die Artenvielfalt in unserer brandenburgischen Kulturlandschaft!“

Potsdam, 01.03.2019. Unter dem Motto „Brandenburg blüht auf – lasst das Summen nicht verstummen“ startet der Landesbauernverband Brandenburg in Kooperation mit dem Forum Natur Brandenburg die Blühflächeninitiative 2019. In diesem Jahr wollen die Brandenburger Landwirte ihr Engagement zur Förderung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft noch einmal verstärken. „Immer mehr Landwirten liegt der Schutz der natürlichen Ressourcen am Herzen. Und deshalb gilt: es gibt nichts, dass man nicht noch verbessern könnte“, erklärt LBV-Präsident Henrik Wendorff. Während andere Organisationen dazu aufrufen, Unterschriften in Fußgängerzonen zu sammeln, werden die Brandenburger Landwirte selbst aktiv und bringen ab Ende April das Saatgut für die Blühflächen aus. Mit dem Ostdeutschen Sparkassenverband hat der LBV bereits einen Hauptsponsor für die Initiative gewinnen können. Die Vereinbarung wird demnächst unterzeichnet. Um möglichst viele Flächen mit Blühmischungen bestellen zu können, sind die Landwirte jedoch auch auf die Spendenbereitschaft der Brandenburgerinnen und Brandenburger angewiesen. Jeder Euro zählt, damit Brandenburg aufblüht.

Spendenkonto, Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE66 1002 0500 0001 5981 11



Nähere Informationen dazu auf:
www.forum-natur-brandenburg.de/bluehflaechen

Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Gesamtfläche Brandenburgs beträgt zirka 45 Prozent. Daraus ergibt sich eine geteilte Verantwortung. Auch die Gemeinden, Gartenbesitzer und andere Flächeneigentümer müssen etwas tun, um die Lebensbedingungen für Insekten zu verbessern. Mit der Versiegelung immer neuer Flächen, auf denen nichts mehr wächst, muss es ebenfalls ein Ende haben.

Damit Blühflächen im größeren Umfang angelegt werden können, müssen sie als Agrarumweltmaßnahme endlich förderfähig werden. Das Land Brandenburg verfügt derzeit als einziges Flächenbundesland über kein Programm zur Förderung der Biodiversität auf dem Acker. „Das muss sich ändern. Natur- und Artenschutz kann es nicht zum Nulltarif geben.“, erklärt LBV- Präsident Henrik Wendorff.

Im vergangenen Jahr beteiligten sich 100 Brandenburger Landwirte an der Blühflächenaktion. Sie stellten insgesamt 300 Hektar Ackerfläche kostenlos zur Verfügung. Blühflächen sind Lebensraum für viele wildlebende Tiere. Die bunte Farbenpracht ist nicht nur schön anzusehen, sondern bietet auch Nektar und Pollen für Bienen und andere Insekten. Die Pflanzensamen bilden zudem die Nahrungsgrundlage für zahlreiche Vögel. Reptilien und kleine Säuger nutzen Blühstreifen als Unterschlupf.


Förderrichtlinie, Informationen und Antrag nachfolgend zum download:

Ansprechpartner:

  • Gregor Beyer, Forum Natur Brandenburg, +49 (331) 58 17 96 60
  • Ulrich Böhm, Landesbauernverband Brandenburg, +49 (3328) 319132
Neue Wege im Wolfsmanagement gehen!

Neue Wege im Wolfsmanagement gehen!

Wendorff: „Wenn der Wolf bleiben soll, dann wird das nicht mit Konzepten aus dem vergangenen Jahrhundert gelingen, als noch kaum ein Wolf da war!“

Wellershoff: „Der Wolf hat die gleiche Existenzberechtigung in Europa wie der Rothirsch! Aktives Bestandsma-nagement bedeutet daher auch, sich ehrlich zu machen und neue Wege zu gehen“

Anlässlich des durch das „Aktionsbündnis Forum Natur“ heute in Berlin vorgestellten Handlungsvorschlages für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands zeigen sich die Verbände des ländlichen Raums in Brandenburg überaus zufrieden. Erstmalig sei damit ein für das gesamte Bundesgebiet durchdachtes Konzept vorgelegt worden, mit dem die Rückkehr des Wolfes gelingen könnte. „Es wird Zeit, dass wir die Realitäten anerkennen und auf beiden Seiten die Schützengräben verlassen“, so Henrik Wendorff, Präsident des Bauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. „Der Wolf ist da und wird in Brandburg eine Zukunft haben, das sage ich als Präsident des Bauernverbandes ausdrücklich! Nun müssen die Partner auf Seiten der Umweltverbände auch realisieren, dass wir mit einem Bestand von knapp 1.000 Tieren in Deutschland und einer osteuropäischen Population von über 8.000 an der Schwelle zum aktiven Bestandsmanagement stehen!“

Mit dem vorgestellten Handlungsvorschlag stellt das Autorenteam unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Dr. Sven Herzog erstmalig einen Akzeptanzbestand für den Wolf und eine wildökologische Raumplanung in den Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei wird differenziert nach der sehr unterschiedlichen Entwicklung in den Bundesländern ein umfängliches Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das auch langfristig den positiven Beitrag des Wolfsbestandes zum günstigen Erhaltungszustand der Population garantiert. Gleichzeitig garantiert das Konzept die Weidetierwirtschaft in der Kulturlandschaft durch Schadensausgleich auf gesetzlichem Wege und durch eine wildökologische Raumplanung, die der unterschiedlichen Raumnutzung des Wolfes gerecht wird. Dabei haben die Verfasser den Blick auf das rechtlich Mögliche gelegt und der Politik konkrete Handlungsvorschläge unterbreitet, die sofort umgesetzt werden können.

„Ich freue mich sehr, dass das Konzept eine starke Brandenburger Handschrift trägt“, so Dr. Dirk Wellershoff, Präsident des Jagdverbandes und Vorstand im Forum Natur. Brandenburg sei das Land mit dem bislang größten Wolfsbestand und damit in der besonderen Verantwortung, beispielhaft Wege für die anderen Länder zu finden, die annähernd alle eine vergleichbare Entwicklung vor sich hätten. „Wir werden den Vorschlag der Bildung von „Wolfskompetenzteams“ unverzüglich aufgreifen und fordern die Landesregierung auf, diesen Weg zu unterstützen!“ Es gälte nun vorbereitet zu sein und auch das Konzept der „wildökologischen Raumplanung“ zügig anzugehen. Wer, wenn nicht Brandenburg, wäre aufgerufen, die vorgeschlagenen „Schutz- und Managementareale“ für den Wolf beispielhaft zu schaffen. „Vom Wolf bis zum Rotwild, wir müssen endlich stolz auf unsere Tierarten sein und es als Chance begreifen, wenn diese nicht gefährdet sind. Den Menschen zu vermitteln, dass das nachhaltiges und aktives Management aller Arten bedeutet, ist unser gemeinsamer Naturschutzauftrag“, so Wellershoff.


Was lange währt … – die Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung (BbgEMVO) ist da!

Was lange währt … – die Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung (BbgEMVO) ist da!

Beyer: „Es hätte viel einfacher sein können! Zum Ende können wir festhalten, dass sich ein langer Weg zusammen mit unseren Anglern gelohnt hat!“

Vor rund einem Jahr hatte der Landtag nach einem zweijährigen Verfahren die dritte Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes verabschiedet. Als eine der vielen Neuregelungen wurde das Umweltministerium vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Verordnungen auf den Weg zu bringen, die insbesondere für unsere Angler von besonderem Interesse ist. Nun hat der Minister die „Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung (BbgEMVO)“ in Kraft gesetzt. Mit der Verordnung ist zukünftig das Befahren von Seen erlaubt, die bisher aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben nicht mit Motorkraft befahren werden durften: „Brandenburg, das Land der tausend Seen, bietet Anglern, Naturliebhabern und Wassersportlern umfassende Möglichkeiten der Erholung und aktiver Freizeitgestaltung. Diese Möglichkeiten können in der nächsten Saison auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, unbeschwerter genießen“, so Minister Vogelsänger.

Damit ist ein besonders vom Forum Natur und dem Landesanglerverband verfolgtes Anliegen landesweit geregelt. Insbesondere mit Blick auf die älteren Verbandsmitglieder wird dem Wunsch nach erweiterten Möglichkeiten für das Fahren mit Elektrobooten Rechnung getragen. Hierzu gab es im Wassergesetz eine Verordnungsermächtigung, um das Befahren von nichtschiffbaren Gewässern mit elektrobetriebenen Motorbooten zu regeln. Dadurch entfällt die Notwendigkeit von Einzelgenehmigungen durch die Wasserbehörde und stehende Gewässer dürfen von jedermann mit Elektro-Motorbooten mit einer Motorleistung bis zu einem Kilowatt befahren werden.

Auch wenn das Vorhaben deutlich einfacher auf direktem gesetzlichen Wege hätte erreicht werden können und zudem die konkrete Umsetzung der Verordnung durch die Unteren Wasserbehörden abzuwarten sei, so sei das jetzige Ergebnis sehr zu begrüßen. „Wir freuen uns zusammen mit unseren Anglern, dass sich ein sehr langer gemeinsamer Weg nun gelohnt hat und endlich Elektromotoren auch in der Angelfischerei eingesetzt werden können“, so Gregor Beyer. Es habe sich wiedereinmal gezeigt, dass man nur zusammen stark sei und gehe nun um so optimistischer in die neue Angelsaison im kommenden Jahr.


Heimat für Biber, Wolf und Kormoran?

Heimat für Biber, Wolf und Kormoran?

Unter dem Titel „Heimat für Biber, Wolf und Kormoran? Naturschutz und Landwirtschaft in Brandenburg“ hatte die Europaabgeordnete Susanne Melior (SPD) zu einer Veranstaltung am 12. Oktober in die Heimvolkshochschule am Seddiner See eingeladen. Der nahezu voll besetzte Tagungssaal zeigte, wie groß das Interesse an der Thematik ist. So ging es in der Podiumsdiskussion dann auch munter zur Sache.

Ebenfalls im Saal saß Ulrich Böcker, Geschäftsführer der Familienbetriebe Land & Forst Brandenburg und Mitglied im Geschäftsführerkollegium des „Forum Natur Brandenburg“. Er schrieb Susanne Melior im Anschluss einen Brief, in dem er seine Sicht der Dinge rund um das Thema Natura 2000 und FFH-Management zusammenfasst. Auszüge seines Briefes sind mit freundlicher Genehmigung des Verfassers im aktuellen Heft „DER MÄRKISCHE FISCHER“, Ausgabe 66 | Januar bis März 2018, veröffentlicht. Gerne geben wir die hochinteressanten Ausführungen hier wieder:

Sehr geehrte Frau Melior,

vielen Dank für die heutige – anregende − Veranstaltung zu Biber, Wolf und Kormoran in Neuseddin.

FFH- und „Vogelschutz“-Richtlinie entwickeln zunehmend Sprengkraft. Sie haben sich in Deutschland auf Bundes- wie Landesebene längst zu einem – zumindest gefühlt – kaum noch beherrschbaren Moloch entwickelt. Darunter leidet vor allem der ländliche Raum, und zwar massiv.

Gutachtenaufträge von zumeist in der entsprechenden Szene selbstverständlich gut verdrahteten Mitarbeitern in Regierung und Verwaltung halten eine ganze Industrie von Öko-Büros am Leben, deren Daseinszweck vor allem in der Abfassung von sog. „Managementplänen“ besteht (die sich als zunehmend nutzlose, für die Betroffenen gleichwohl gefährliche Papierberge erweisen). Eigens rekrutierte „Biber- oder Wolfsbeauftragte“ gehören in dieselbe Kategorie.

Mit dem „Monitoring“, der „Rissbegutachtung“ oder der genetischen Analyse von Spuren wie Kadavern lassen sich ganz neue Forschungszweige bzw. Fördertöpfe eröffnen und lässt sich vor allem trefflich Geld verdienen. Von Sekundärmärkten für z.B. technisches Gerät bis hin zum Verkauf von Wolfsdevotionalien ein Selbstbedienungsladen ersten Ranges. Dass dieses wahrlich florierende perpetuum mobile, koste es, was es wolle, unter allen Umständen am Laufen gehalten werden muss, versteht sich von selbst.  Die einschlägige NGO-Szene einschließlich nachgelagerter „Produktionszweige“ stößt sich daran finanziell gesund – und zwar auf Kosten des ländlichen Raumes.

Vor allem aber behalten bestimmte Kreise durch die Lenkung wie Monopolisierung des Themas und seine rechtliche Flankierung die Deutungshoheit über das FFH-Geschehen im Lande. Mit der FFH-Richtlinie wird die Machtfrage im ländlichen Raum neu gestellt. Denn eigentlich kann Land-, Forst- oder Fischereiwirt auf seinen Flächen im Rahmen des geltenden Rechts machen, was er will. Wenn seine Rechte, insbesondere solche nach Art. 14 GG (Eigentum), eingeschränkt werden, dann bedarf es dazu demokratisch legitimierter Gesetzesakte.

Im Falle der FFH-Richtlinie liegt der Fall dagegen anders: Die Richtlinie definiert qua Einstufung z. B. von Biber, Wolf und Kormoran total geschützte, mithin sakrosankte Arten. Wo auch immer diese aufkreuzen (und sie tun das – jedenfalls bislang – nicht in den Städten, sondern nur außerhalb im ländlichen Raum), verliert der Eigentümer jegliches Abwehrrecht. Er muss buchstäblich tatenlos zusehen, wie seine Fische massakriert, seine Schafe, Rinder oder Pferde gerissen, seine Flächen unter Wasser gesetzt oder seine Deiche geschwächt werden. Es ist absolut absehbar, dass es nicht bei Sachschäden bleibt, sondern irgendwann in der näheren oder ferneren Zukunft auch Menschen zu Schaden kommen.

Die Folgen des Verlustes individueller Freiheit selbst bei nur gefühlten Bedrohungsszenarien durch frei laufende Großraubtiere für die Menschen im ländlichen Raum lassen wir hier einmal außer Betracht. Fakt ist: Ohne jede demokratische Legitimation entscheiden angebliche oder wirkliche naturschutzfachliche Experten, wann der Zustrom selbst längst zur Plage gewordenen Arten ein Maß erreicht hat, das Eingriffe erfordert oder zumindest zulässt.

Dabei ist das auch heute wieder gehörte Mantra, dass allein naturschutzfachliche Gesichtspunkte über den Erhaltungszustand einer Art entscheiden, so irreführend wie falsch. Denn die (oftmals leider nur selbsternannten) „Experten“ entscheiden tatsächlich wie die sprichwörtlichen Fachidioten. Sie operieren mit Populationsgrößen, die sie bestimmten Flächeninhalten zuordnen. Bei dem Jonglieren mit Flächenvorgaben und Ausbreitungskoeffizienten werden politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, vor allem aber landschaftskulturelle Gegebenheiten explizit ausgeblendet.

Naturschutzfachlich möglicherweise sogar höchst qualifiziert, in der Sache aber absolut ignorant, nehmen die „Experten“ bei dieser Operation der Politik die Zügel vollständig aus der Hand. Und dann grassiert eben der ungehemmte Ausbreitungswahn. So selbstverständlich es ist, dass Wölfe auf dem Potsdamer Alten Markt aus Gründen fehlender öffentlicher Akzeptanz nichts verloren haben, eben weil dies politisch so gewollt ist, so ist es Aufgabe der Politik, Regionen, Bereiche oder Orte zu definieren, wo Wölfe geduldet werden können und wo nicht.

Denn das führt zu den schon jetzt unhaltbaren Zuständen: Wenn die total geschützte Art einen Schaden anrichtet, dann liegt es, so die zynische Argumentation, natürlich nicht am Biber-, Wolf- oder Kormoran-typischen Verhalten, sondern – und zwar ausschließlich – an fehlerhaften bzw. mangelnden Schutzmaßnahmen auf Seiten der Geschädigten. Die mit dieser eigentlich bodenlos unverfrorenen Argumentation einhergehende Aufrüstungsspirale verschlingt öffentliche wie private Ressourcen in einem Umfang, der schon heute abenteuerlich ist. Ganz abgesehen davon, dass die Verhältnisse in Deutschland sich regional schlicht nicht eignen, um z. B. flächendeckend meterhohe und unter elektrische Spannung gesetzte Zäune zu errichten – von der Verunstaltung der Landschaft einmal ganz abgesehen.

Der Verweis der Geschädigten auf finanziellen Schadensersatz ist dabei kein wirklicher Ausgleich, sondern eben nur „Ersatz“. Was monetär ersetzt wird, ist, wie jedermann weiß, nicht das, was der Geschädigte zuvor an dem geschädigten Gegenstand hatte. Schafe, Kälber oder Pferde sind für ihre Besitzer eben nicht nur pekuniäre Größen, die sich mit ein paar Euro ersetzen lassen. Es macht die Menschen im ländlichen Raum wütend und aggressiv, wenn sie sich derartige Parolen anhören müssen. Es geht schließlich um ihre persönliche Sicherheit, ihre Tiere, ihr Hab und Gut, es geht um ihre Heimat.

Wolf, Biber und Kormoran werden vor den Toren der Stadt deshalb längst als – dringend abzuwehrende – Einmischung Dritter in den eigenen Rechtskreis wahrgenommen. Nicht mehr Herr im eigenen Haus sein zu können, sondern sich Maßregelung, Gängelung und Schaden in einem Ausmaß gefallen lassen zu müssen, „nur“ um – fehlverstandenem – europäischem Artenschutz Rechnung zu tragen, führt zu den heute auch von anderen Diskutanten weithin beklagten Ohnmachtsgefühlen.

Der Eindruck, einer von bestimmten Interessengruppen ohne die erforderliche politische Kontrolle vorangetriebenen Entwicklung letztlich schutzlos ausgeliefert zu sein, ist mutmaßlich die stärkste Triebfeder für die landauf landab zu beobachtende Entwicklung, sich zu widersetzen, jedenfalls aber dem grassierenden Treiben keinesfalls länger tatenlos zuzusehen. Was das Maß vollmacht, ist schließlich die schlechthin unerträgliche Arroganz, mit der den Menschen im ländlichen Raum aus den städtischen Wärmestuben heraus vermittelt wird, was sie zu ertragen haben und was nicht.

Daran sollten Sie etwas ändern. Dann hätten Sie tatsächlich etwas gekonnt. Nicht nur für die Heimat von Biber, Wolf und Kormoran, sondern vor allem für die Heimat der Menschen in diesem Lande.

Mit freundlichen Grüßen!

Ulrich Böcker
Geschäftsführer der Familienbetriebe Land & Forst Brandenburg