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Am 20. Mai 2021 fand im Brandenburger Landtag die erste Lesung eines Gesetzentwurfes für die Stärkung von Insektenschutz und Artenvielfalt statt. Der Gesetzentwurf wurde von den drei Landtagsabgeordneten Isabell Hiekel (Bündnis 90 / Die Grünen), Johannes Funke (SPD) und Ingo Senftleben (CDU) eingebracht. Das Gesetz sieht vor, dass in Naturschutzgebieten ab 2028 sowohl chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, als auch mineralische Stickstoffdünger verboten sind. Zusätzlich soll es Änderungen im Naturschutzausführungsgesetz, im Wassergesetz und im Grundstücksverwertungsgesetz geben.
Der Gesetzesentwurf geht auf die beiden Volksinitiativen „Mehr als nur ein Summen – Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren“ und „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ zurück. Die Abgeordneten aller Parteien haben erkannt, dass dieses Thema den Menschen wirklich wichtig ist. Immerhin haben über 100.000 Brandenburger Bürgerinnen und Bürger diese Volksinitiativen unterzeichnet. Die Abgeordnete Isabell Hiekel nannte dies ein starkes Zeichen. Beide Volksinitiativen wurden im Umweltausschuss angehört und konnten ihre Vorschläge ausführen. Dann gab es ein echtes Novum im Brandenburger Landtag: Es wurde zum ersten Mal ein extern moderierter Diskussionsprozess zwischen den erfolgreichen Volksinitiativen ins Leben gerufen. Im sogenannten „Insektendialog“ fand ein neun Monate andauernder Diskussions- und Verhandlungsprozess statt, in den auch Abgeordnete der im Landtag vertretenen Fraktionen beteiligt waren. Im Ergebnis konnte ein gemeinsamer Gesetzentwurf und zwölf Entschließungsanträge vereinbart werden. Diese wurden von allen Beteiligten unterzeichnet und am 10. März 2021 der Landtagspräsidentin übergeben.
Der Abgeordnete Thomas Domres ( Linke) bemängelt in seinem Redebeitrag, dass der Gesetzentwurf nicht von der Koalition, sondern nur von drei Abgeordneten eingebracht wurde: „Geringer kann man das Ergebnis des Insektendialogs nicht schätzen.“ Der Abgeordnete Johannes Funke (SPD) wies auf einen fundamentalen Umbau der Agrarförderung zugunsten einer naturschutzfachlichen Aufwertung durch das erneuerte Gesetz hin. Der Abgeordnete Ingo Senftleben (CDU) schließt seinen Redebeitrag mit dem Wunsch: „Es wäre schön, wenn der Geist der Moderation des Dialogverfahrens zwischen den Volksinitiativen auch Einzug hält jetzt bei der Debatte hier im Parlament!“. Die Abgeordnete Christine Wernicke (BVB/Freie Wähler) erinnert daran, dass alle bisherigen Maßnahmen zum Insektenschutz zu Lasten der Landwirte gingen. Sie fordert: „Es müssen Ausgleichszahlungen kalkuliert und Förderprogramme aufgelegt werden!“ Der Abgeordnete Steeven Bretz (CDU) machte deutlich, dass der in einen Ausschuss überwiesene Gesetzentwurf nicht an Verfahrensfragen scheitern soll. Minister Axel Vogel (Bündnis 90 / Die Grünen), sieht keinen Grund für ein Scheitern. Der Bund arbeite auch gerade an einem neuen Naturschutzgesetz.
Eine Mehrheit der Abgeordneten verweis schließlich das Artikelgesetz zur Beratung in den zuständigen Ausschuss. Dort wurde der Termin für die Anhörung zwischenzeitlich auf den 11. August 2021 terminiert. Bei diesem Termin werden 12 Beteiligte angehört, darunter zwei Vertreter der Volksinitiativen und der kommunalen Spitzenverbände. Auch aus den Fraktionen werden weitere Vorschläge für Anzuhörende erwartet. In der Anhörung werden nicht nur der Gesetzentwurf, sondern auch der Antrag und die Finanzfrage erörtert. Auch die Ausschüsse für Inneres und Finanzen werden von dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz eingeladen. Das Begleitgremium soll aus vier Vertretern der Volksinitiativen, drei Abgeordneten der Koalition und einem Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, wahrscheinlich Staatssekretär Bender, bestehen. Es ist noch offen, wer die Moderation für dieses Gremium übernehmen soll.
Unsere drei Vertreter in der Volksinitiative, Henrik Wendorff, Dr. Dirk-Henner Wellershoff und Gregor Beyer bewerten das jetzt vorliegende Ergebnis mit „Licht und Schatten“. Man hätte sich gewünscht, dass das Artikelgesetz, die Entschließungsanträge und die Finanzfrage in einem Paket in den zuständigen Ausschuss überwiesen wird. Gleichsam sind nunmehr allerdings auch die Voraussetzung geschaffen, um den Insektenschutz in Brandenburg – wie zwischen den drei Partnergruppen vereinbart – auf ein neues Fundament zu stellen. Die Anhörung im zuständigen Ausschuss wird nun die nächste Gelegenheit bieten, das Themenfeld nochmals aus den unterschiedlichen Perspektiven zu bewerten.