13 Aug, 2019 | Presseinfo, Wassergesetz
Wendorff: „Was die Verwaltung nun vorgelegt hat ist ein Stück aus dem politischen Tollhaus. Der Konsens aller Akteure im ländlichen Raum wird einseitig in die Belastung weniger umgedreht!“
Hammerschmidt: „Die Verwaltung hat sich mittlerweile rechtsstaatlich entkoppelt und macht längst ihre eigenen Gesetze. Parlament und Zivilgesellschaft spielen offenbar keine Rolle mehr – der Brandenburger Weg ist tot!“
Weber: „Der Verwaltung ist es gelungen den vom Parlament gestützten Verbändevorschlag zum Wassergesetz vollständig zu torpedieren, raus gekommen ist ein Blendwerk der Enttäuschung!“
Potsdam – Mit Empörung und auch Zorn haben die Verbände im ländlichen Raum auf die am vergangenen Frei-tag in die parlamentarische Unterrichtung gegebene Verordnung zum Wassergesetz reagiert. „Der Entwurf ist ein Dokument des blanken Unwillens, ein Schlag ins Gesicht des Parlaments und zudem fachlich blamabel. Der Wasserverwaltung des Landes sind die Vorgaben und Beschlüsse des brandenburgischen Landtages offensichtlich genauso egal, wie die Stellungnahmen der Experten“, fasst Rudolf Hammerschmidt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst und Mitglied im Forum Natur, die Kritik der Verbände zusammen. Anlass für diese Reaktion ist der in den letzten Tagen der aktuellen Legislaturperiode ins Verfahren gegebene Verordnungsentwurf. Darin lässt die Verwaltung die gesetzlich vorgegebene Verpflichtung zur – spürbaren – Differenzierung der Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbänden faktisch leerlaufen. Es sollen Differenzierungsfaktoren eingeführt werden, die in ihrer Wirkung mehr oder minder der alten Gesetzeslage gleichkommen.
Mit dem bereits zum Dezember 2017 in Kraft getretenen, novellierten Wassergesetz hatte der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt, dass die Gebühren für die Unterhaltungsverbände zum Anfang des kommenden Jahres in einem mindestens dreistufigen Faktorenkorridor wirksam zu differenzieren sind. Ein seinerzeit im Konsens aller Betroffenen ins Spiel gebrachter Vorschlag sah diese Differenzierung bei den Faktoren 0,4 (Wald/Wasserflächen), 1 (Agrarflächen) und 4 für besonders bevorteilte versiegelte Flächen (vor allem städtische Bereiche) vor. „Dass die Verbände damals die Arbeit der Verwaltung machen mussten, nachdem das Par-lament über alle Fraktionen einen Gesetzesantrag der Landesregierung zurückgewiesen hatte, war eigentlich schon ein Stück aus dem Tollhaus“, so Henrik Wendorff, Präsident des Bauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Der nun durch die Verwaltung vorgelegte Vorschlag lasse einen nun aber endgültig am Zustand des Landes zweifeln. Zwar folge dieser rein formal dem Wassergesetz, führt dieses aber gleichzeitig durch die gewählten Differenzierungsfaktoren 0,5 – 1,0 – 1,5 ad absurdum, indem sich die Vorteils- und Nachteilsfaktoren in einem Nullsummenspiel weitgehend gegeneinander ausgleichen.
„Wir nehmen erneut zur Kenntnis, dass sich die Wasserverwaltung des Landes Brandenburg offensichtlich voll-kommen verselbstständigt hat“, so auch Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur. Wenn die Verwaltung zu zwei Beratungsterminen einlade, in der sich alle Verbände unisono gegen einen engen und annährend undifferenzierten Faktorenkorridor aussprechen, dann aber genau dieser ohne jede Änderung eingeführt wird, dann betreibe die Verwaltung nur noch eine Scheinbefassung. Geradezu aberwitzig sei zudem, dass mit der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Lösung die Differenzierung faktisch nicht greife, gleichzeitig aber der Aufwand für die beitragserhebenden Kommunen und Verbände deutlich steigen werde. „Die Verwaltung hat es geschafft, den Verbändevorschlag zum Wassergesetz schon in der Frage der direkten Mitgliederschaft und nun auch in der Beitragserhebung zu torpedieren und faktisch das alte Wasser-gesetzt durch die Hintertür wieder einzuführen. „Eigentlich wäre Minister Vogelsänger erneut aufgerufen, unverzüglich für Klarheit in seinem Hause zu sorgen, wie schon so oft zuvor“, so Weber abschließend.
20 Dez, 2018 | Artikel, Wassergesetz
Beyer: „Es hätte viel einfacher sein können! Zum Ende können wir festhalten, dass sich ein langer Weg zusammen mit unseren Anglern gelohnt hat!“
Vor rund einem Jahr hatte der Landtag nach einem zweijährigen Verfahren die dritte Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes verabschiedet. Als eine der vielen Neuregelungen wurde das Umweltministerium vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Verordnungen auf den Weg zu bringen, die insbesondere für unsere Angler von besonderem Interesse ist. Nun hat der Minister die „Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung (BbgEMVO)“ in Kraft gesetzt. Mit der Verordnung ist zukünftig das Befahren von Seen erlaubt, die bisher aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben nicht mit Motorkraft befahren werden durften: „Brandenburg, das Land der tausend Seen, bietet Anglern, Naturliebhabern und Wassersportlern umfassende Möglichkeiten der Erholung und aktiver Freizeitgestaltung. Diese Möglichkeiten können in der nächsten Saison auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, unbeschwerter genießen“, so Minister Vogelsänger.
Damit ist ein besonders vom Forum Natur und dem Landesanglerverband verfolgtes Anliegen landesweit geregelt. Insbesondere mit Blick auf die älteren Verbandsmitglieder wird dem Wunsch nach erweiterten Möglichkeiten für das Fahren mit Elektrobooten Rechnung getragen. Hierzu gab es im Wassergesetz eine Verordnungsermächtigung, um das Befahren von nichtschiffbaren Gewässern mit elektrobetriebenen Motorbooten zu regeln. Dadurch entfällt die Notwendigkeit von Einzelgenehmigungen durch die Wasserbehörde und stehende Gewässer dürfen von jedermann mit Elektro-Motorbooten mit einer Motorleistung bis zu einem Kilowatt befahren werden.
Auch wenn das Vorhaben deutlich einfacher auf direktem gesetzlichen Wege hätte erreicht werden können und zudem die konkrete Umsetzung der Verordnung durch die Unteren Wasserbehörden abzuwarten sei, so sei das jetzige Ergebnis sehr zu begrüßen. „Wir freuen uns zusammen mit unseren Anglern, dass sich ein sehr langer gemeinsamer Weg nun gelohnt hat und endlich Elektromotoren auch in der Angelfischerei eingesetzt werden können“, so Gregor Beyer. Es habe sich wiedereinmal gezeigt, dass man nur zusammen stark sei und gehe nun um so optimistischer in die neue Angelsaison im kommenden Jahr.
11 Mai, 2018 | Wassergesetz
Mitgliederinformation zur Antragstellung auf Mitgliedschaft in den GUV
Mit den durch den brandenburgischen Landtag beschlossenen Änderungen der wasserrechtlichen Vorschriften wird es zum 1. Januar 2019 erstmalig möglich sein, dass die Eigentümer von Grundflächen „direkte Mitglieder“ in den Gewässerunterhaltungsverbänden werden. Wenn einzelne Eigentümer von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so müssen Sie bis spätestens zum 1. Juli des jeweiligen Vorjahres, einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Unterhaltungsverband stellen. Im Rahmen dieses Antrages müssen eine Reihe von rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, so muss der Eigentümer unter anderem die jeweiligen Antragsvoraussetzungen (Nachweis seines Eigentums) darlegen.
Um diese Antragstellung für interessierte Mitglieder der Verbände des Forums Natur möglichst einfach zu gestalten, hat sich der „Arbeitskreis Wasser“ in bewährter Art und Weise auf einen gemeinsamen Musterantrag als Empfehlung verständigt. Besonders erfreulich ist es, dass an den entsprechenden Abstimmungsrunden auch die Vertreter der Wasserabteilung des zuständigen Ministeriums teilgenommen haben; eine Zusammenarbeit, die für die Zukunft verstetigt werden soll.
So wie die wasserrechtlichen Vorschriften allgemein eine überaus komplexe Gesetzesmaterie darstellen, so gibt es auch in Bezug auf die mögliche Antragstellung unterschiedliche Sichtweisen, insbesondere bezüglich der rechtskonformen Erfüllung der Antragsvoraussetzungen. Die Mitglieder im „AK Wasser“ haben daher einen Musterantrag entworfen, der so konzipiert ist, dass er ein möglichst hohes Maß an Rechtssicherheit bei der Stellung des „Erstantrages“ (Antragstellung in 2018 für die Mitgliedschaft ab 01.01.2019) bietet. Denn die direkte Mitgliedschaft soll nicht gleich zu Beginn an Formalitäten scheitern. Der mit einer möglichst rechtssicheren Antragstellung verbundene unvermeidliche Aufwand wird nur einmal anfallen. Strittig ist beispielsweise, mit welchen Dokumenten das Eigentum genau nachzuweisen ist. Als rechtssicherste Variante empfehlen die Verbände daher unbeglaubigte Grundbuchauszüge vorzulegen, die möglichst nicht älter als drei Monate sein sollten. Es bleibt natürlich dem Antragsteller belassen, inwieweit er sich diesen Empfehlungen anschließen will.
Nachfolgende Hinweise sollen die Antragstellung erleichtern:
1. Fristgerechte Antragstellung
Wer aufgrund der neuen Gesetzeslage ab dem 01.01.2019 (direktes) Mitglied in seinem „Wasser- und Bodenverband“ (Gewässerunterhaltungsverband) werden will, muss den Antrag auf direkte Mitgliedschaft unbedingt rechtzeitig vorab stellen – nach dem Gesetz bis spätestens zum 01.07.2018. Da dieser Tag allerdings auf einen Sonntag fällt, empfiehlt es sich, den Antrag bei dem betreffenden Wasser- und Bodenverband rechtzeitig zu stellen, d.h.
bis spätestens zum 29. Juni 2018 (dort eingehend).
Nicht fristgerecht gestellte Anträge finden für das Kalenderjahr 2019 keine Berücksichtigung mehr.
2. Nachweis der Eigentümerstellung
Direktes Mitglied kann man nur mit Eigentumsflächen werden. Eigentümer eines Grundstücks sind nur im Grundbuch als solche eingetragene Eigentümer. Jeder Antragsteller ist gegenüber dem Wasser- und Bodenverband zum Nachweis seiner Eigentümerstellung hinsichtlich der Grundstücke verpflichtet, für die die direkte Mitgliedschaft beantragt wird. Bei einer Mehrheit von Antragstellern (z.B. Miteigentümer in einer Erbengemeinschaft) gilt dies für alle Antragsteller entsprechend.
Bitte bedenken Sie bezüglich ihrer Antragstellung, dass es gegenwärtig sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Gewässerunterhaltungsverbänden des Landes gibt. So existiert in einigen Gemeinden des Landes beispielsweise eine Regelung, bei der die Beiträge zu den Unterhaltungsverbänden über die jeweilige Grundsteuer abgegolten werden. Zwar ist diese Art der Beitragserhebung nicht unmittelbar an das Grundsteueraufkommen gebunden (die Grundsteuer wird nach der gegenwärtigen Rechtsprechung anlasslos erhoben), führt in der Praxis einer direkten Mitgliedschaft aber faktisch zu dem Umstand, dass das direkte Mitglied möglicherweise zukünftig mit einer Doppelbelastung belegt ist (Beitragszahlung an den Gewässerunterhaltungsverband und zusätzliche Belastung einer faktisch erhöhten Grundsteuer).
Sollten ihre Eigentumsflächen in einer solchen Gemeinde liegen so müssen Sie entscheiden, ob sie das Risiko einer faktischen Doppelbelastung tragen wollen oder aber eine Antragstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt bei Klärung dieser Problemlage vornehmen. Alternativ empfehlen wir betroffenen Eigentümern, dass sie einen Antrag auf direkte Mitgliedschaft im Gewässerunterhaltungsverband mit einem kleineren Flächenanteil ihres Eigentums stellen (ein oder mehrere Flurstücke in der Gesamtgröße von ca. 1 ha), um damit bereits zum Januar des kommenden Jahres ein Mitspracherecht in den Verbänden zu erlangen ohne dem Risiko einer Doppelbelastung ausgesetzt zu sein. Nachteilig an dieser Lösung ist es natürlich, dass der Eigentümer dann nur ein Stimmrecht auf Basis des kleineren Eigentumsanteils erhält, mit dem er auf Basis des verminderten „Eigtumsnachweises direktes Mitglied im Gewässerunterhaltungsverband geworden ist.
Das Gesetz spricht nur von „Nachweis“ des Eigentums. Was konkret als Nachweis anzuerkennen ist, regelt das Gesetz nicht näher. Die Verbände der Landnutzer stehen auf dem Standpunkt, dass jede Art von Nachweis ausreicht, aus der sich die Eigentümerstellung des Antragstellers hinreichend eindeutig ergibt (z.B. Ausdruck einer aktuellen Flurstückliste der Kommune, aus der der Eigentümer hervorgeht). Das Ministerium (MLUL) hält demgegenüber den Nachweis der Eigentümerstellung durch Vorlage von Grundbuchauszügen (unbeglaubigt) für erforderlich.
Hinsichtlich der Art des erforderlichen Nachweises besteht also derzeit kein Konsens. Für den Erstantrag, d.h. die Mitgliedschaft ab dem 01.01.2019, sollte es jedoch keine Diskussionen über einen ausreichenden Nachweis der Eigentümerstellung geben und möglichst rechtssicher verfahren werden. Die direkte Mitgliedschaft soll nicht gleich zu Beginn an Formalitäten scheitern. Es wird jedenfalls für den Erstantrag des Jahres 2018 empfohlen, den Eigentumsnachweis durch Übersendung aktueller (möglichst nicht älter als 3 Monate; Beglaubigung nicht erforderlich) Grundbuchauszüge zu erbringen.
Da die Beschaffung aktueller Grundbuchauszüge eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann, soll für den Fall, dass eine rechtzeitige Beschaffung der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Antragsfrist (29.06.2018) nicht möglich ist, ausnahmsweise eine Frist zur Nachreichung der Eigentumsnachweise bis spätestens 31.07.2018 gewährt werden. Für danach eingehende Unterlagen liegt es in der Hand des Verbandes, ob er sie noch für eine Mitgliedschaft ab 2019 gelten lässt oder erst für die Zeit danach.
3. Empfehlung
Stellen Sie unbedingt rechtzeitig (bis zum 29.06.2018) Ihren Antrag auf direkte Mitgliedschaft, auch wenn Ihnen aktuelle Grundbuchauszüge noch nicht vorliegen sollten.
Stellen Sie Ihren Antrag nicht unter Verwendung Ihrer E-Mail. Auch wenn das Gesetz keine besonderen Formvorschriften vorsieht, raten wir zu einer sicheren, nachverfolgbaren Versendungsart (also Einschreiben/Rückschein oder Paket). Die Übersendung des Antrages vorab per Telefax zur Fristwahrung (ggf. auch ohne Anlagen) ist hilfreich.
Für den Fall von Rückfragen sprechen Sie Ihre Interessenvertretung telefonisch an!
Den Musterantrag können Sie nachfolgend entweder als Word- oder als PDF-Dokument downloaden:
Eine Übersicht über die Gewässerunterhaltungsverbände und deren Anschriften finden Sie unter:
http://service.brandenburg.de/lis/detail.php/257938
13 Jun, 2017 | Presseinfo, Wassergesetz
Wendorff: „Der gemeinsame Verbändevorschlag zur Wasserrechtsnovelle ist eine gute Basis für eine ausgewogene und praktikable Wassergesetznovelle in Brandenburg!“
Müller: „Mitgliedschaft und Beitragsdifferenzierung lassen sich unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse kostengünstig regeln!“
Weber: „Der Waldbesitzerverband lässt sich nicht vom Kurs des Verbändevorschlags abbringen!“
Pencereci: „Gründlichkeit geht beim Wassergesetz vor Schnelligkeit! Wir sehen der nächsten Anhörung mit Spannung entgegen!“
Die unter dem Dach des „Forum Natur Brandenburg“ zusammengeschlossenen Verbände sowie der „Städte- und Gemeindebund“ und der „Landeswasserverbandstag“ haben sich anlässlich der morgigen Sitzung des Agrarausschusses intensiv mit den seit letzter Woche vorliegenden Gesetzesänderungsanträgen der Fraktionen beschäftigt. „Wir begrüßen, dass nunmehr Umsetzungsvor-schläge vorliegen, die schon eine Reihe von Anregungen aus dem ursprünglichen Gemeinsamen Verbändevorschlag aufnehmen“, bewertet Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverban-des und Vizepräsident im Forum Natur, die vorliegenden Papiere. „Unglücklich nur, dass die jüngsten Ergebnisse unserer Nacharbeiten im Auftrag des Parlamentsausschusses noch nicht berück-sichtigt werden konnten“, bedauert Wendorff und ergänzt: „Denn das, was da herausgekommen ist, ist richtig spannend!“
Taggleich zu den Gesetzesänderungsanträgen der Fraktionen hatten auch die Verbände einen modifizierten Vorschlag für die Neuregelung der wasserrechtlichen Vorschriften vorgelegt. Der Vor-schlag berücksichtigt sämtliche Anregungen des parlamentarischen Beratungsdienstes. Auch wurde ein eigens eingeholtes Gutachten zur Datenverfügbarkeit und Datenhandhabbarkeit eingearbeitet. Es sei schon bahnbrechend, was die Verbände bei ihren jüngsten Recherchen und mit Hilfe eines Datenexperten zu Kosten, Mitgliedschaft und Beitragsdifferenzierung zutage gefördert haben. „Die Kosten werden viel niedriger sein, als von allen Beteiligten angenommen. Auch die Fragen zur Mitgliedschaft in den Verbänden lassen sich unproblematischer regeln, als wir zeitweilig dachten. Eine landesweite Beitragsdifferenzierung ist Dank vorhandener, bislang nur nicht angezapfter Datenbestände leicht und zuverlässig realisierbar. Eigentlich ein tolles Ergebnis“, so Rüdiger Müller, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg.
„Schade, dass diese Erkenntnisse noch nicht im parlamentarischen Raum angekommen waren, als die jüngsten Änderungsvorschläge der Fraktionen öffentlich gemacht worden sind“, bedauert Müller das Timing. Denn das Verbändepapier war -Duplizität der Ereignisse- am selben Tag im zuständigen Ausschuss eingegangen, an dem die Koalition eigene Änderungsvorschläge publik gemacht hatte. Diesbezüglich ist auch eine einseitige Beitragsdifferenzierung zu Gunsten der Waldeigentümer, wie von der Abteilung Wasserwirtschaft empfohlen, aus Sicht des Waldbesitzerverbandes nicht zielführend. „Wir stehen zum Gesamtpaket des Verbändevorschlags in seiner neusten Fassung. Wir ermutigen das Parlament den begonnenen Dialog mit den Verbänden fortzusetzen und im Lichte der letzten Überarbeitung des Verbändevorschlags das Wassergesetz neu zu betrachten“, stellt Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes, klar.
„Man darf unterstellen, dass der Vorschlag der Koalition deutlich anders und weniger „wasserverwaltungslastig“ ausgefallen wäre, wenn er unsere jüngsten Erkenntnisse schon hätte berücksichtigen können. Denn an den Ergebnissen kommt niemand mehr vorbei“, so Müller. „Wir gehen fest davon aus, dass das Parlament den Weg der Kooperation mit den Verbänden fortsetzt und -Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit bei diesem Thema- sich in der gebotenen Form damit auseinandersetzt. Wir sehen der nächsten Anhörung mit Spannung entgegen!“, ergänzt auch Turgut Pencereci, aus der Sicht des Landeswasserverbandstages.
Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer des Forum Natur (+49 151 22655769)
Anlagen:
22 Dez, 2016 | Presseinfo, Wassergesetz
Thomas Weber: „Vorbildlicher und transparenter Weg im Rahmen der demokratischen Mitwirkung an einem Gesetzgebungsverfahren!“
Die im Forum Natur Brandenburg organisierten Verbände haben heute zusammen mit den Partnern „Städte- und Gemeindebund“ und „Landeswasserverbandstag“ im Landtag den Verbändevorschlag zur Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft übergeben. Der Präsident des Waldbesitzerverbandes, Thomas Weber, betonte in seiner Begrüßung die besondere Bedeutung dieser Übergabe; die einen geradezu vorbildlichen und transparenten Weg im Rahmen der demokratischen Mitwirkung an einem Gesetzgebungsverfahren darstelle.
In einer kurzen Präsentation stellte der Geschäftsführer des Forums Natur, Gregor Beyer, anhand der Mitgliedschaftsregelung in den Unterhaltungsverbänden und der Differenzierung der Beiträge die Eckpunkte des Papieres vor. Zentrale Absicht der Vorschläge sei es, dass es zukünftig bei der Gewässerunterhaltung im Land von der Konfrontation zur Partnerschaft komme. Es müsse gelingen, dass aus Streitgegnern Mitarbeiter in den Verbänden werden, die am Tisch sitzen und sich einbringen! Gleichzeitig legte er anhand der Regelungsvorschläge für die Gewässerrandstreifen dar, dass die Bearbeiter sehr weitgehend bemüht waren zu Lösungsvorschlägen zu kommen, bei denen Naturschutz und Landnutzung im Rahmen praktikabler Wege zueinander finden. Gleichsam hob er auch auf die Befahrbarkeit von Gewässern ab, zu der die Verbände eine Anregung für die zukünftige Ausübung der Angelfischerei unter Nutzung von Elektromotoren macht.
Der Verbändevorschlag wurde schließlich durch Thomas Weber an die Präsidentin des brandenburgischen Landtags, Britta Stark, stellvertretend für die Abgeordneten des Ausschusses übergeben. Die anwesenden Parlamentarier machten in einer anschließenden Runde deutlich, dass man sich nun intensiv mit den Vorschlägen der Verbände auseinandersetzen werde um das Thema im kommenden Jahr im Ausschuss erneut aufzurufen. Die Vertreter des Forum Natur wiesen abschließend darauf hin, dass die Verbandsarbeit nun an dieser Stelle durch die Überreichung der Vorschläge endet und der Staffelstab in die denkbar besten Hände, nämlich die der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburger, übergeht.
Verbändevorschlag zum download: final_verbaendevorschlag_bbgwg_22.12.2016