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Erneut landesweite Wolfswachen in Brandenburg Verordnung anwenden – Gesetze ändern!

Die im Forum Natur organisierten Verbände unterstützen die zweite landesweite Nacht der Wolfs-wachen am 09. März, bekunden ihre Solidarität mit den Tierhaltern und fordern: Überall, wo Wölfe in menschliche Siedlungen vordringen oder Weidetiere gefährden, müssen sie in Zukunft bejagt werden können.

Machen Sie mit!

Freitag, 09.03.2018, ab 18:00 an den nachfolgenden 21 Orten:

19357 Birkholz (PR), 19336 Lennewitz (PR), 14715 Spaatz (HVL), 16845 Michaelisbruch (OPR), 16866 Teetz (OPR), 16792 Wesendorf (OHV), 17291 Zollchow (UM), 15320 Großbarnim (MOL), 15518 Rauen (LOS), 15898 Wellmitz (LOS), 03130 Jämlitz (SPN), 03096 Guhrow (SPN), 03205 Craupe (OSL), 04916 Polzen (EE), 15910 Leibsch (LDS), 14550 Krielow (PM), 13469 Lübars (B), 15859 Rieplos (LOS), 14943 Stülpe (TF), 14943 Rönnebeck (OPR), 14552 Stücken (PM)

Eine Karte der genauen Standorte finden Sie unter: www.BrandenburgWolf.de Ende vergangenen Jahres hat das zuständige Ministerium erstmalig in einem deutschen Bundesland eine „Wolfsverordnung“ auf den Weg gebracht. Diese sollte bisher aufwändige Verfahren auf der Ebene der Land-kreise vereinfachen und zu beschleunigten Entscheidungen für den Umgang mit Wölfen führen. Nachdem erste Anträge nach dieser Verordnung gestellt sind, müssen die Verbände im ländlichen Raum feststellen, dass sich bislang keinerlei Veränderung in der Situation ergibt. Weder gibt es fachliche Reaktionen, noch praktisches Handeln von Seiten der Landesverwaltung. Vielmehr steigen mit der Zahl der Wölfe auch die Zahl der Angriffe auf Weide- und Haustiere dramatisch an. Aktuell sind selbst Übergriffe auf Haustiere innerhalb des Siedlungs-bereiches zu verzeichnen. Mit der gerade begonnenen Abkalb- und Ablammsaison wird sich diese Situation in den kommenden Wochen weiter verschärfen. Alles das geht mit einem rapiden Verlust für die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung einher. Die Verbände fordern daher:

 

  • Der strenge Schutzstatus des Wolfs im Europäischen Naturschutzrecht muss gelockert werden, weil die Art längst nicht mehr gefährdet ist, aber ihrerseits die extensive Weidehaltung bedroht.
  • Der Wolf muss mit einer Jagdzeit und festzusetzenden Quoten zur Entnahme in das deutsche Jagd-recht aufgenommen werden, so dass die Zahl der Wölfe reguliert werden kann.
  • Wo Wölfe Schaden anrichten, müssen sie durch Schutzjagden nach schwedischem Vorbild zurückge-drängt werden.
  • Wenn Wölfe Weidetiere angreifen, muss die Wolfsverordnung Tierhaltern und Jägern das Recht zubil-ligen, diese zur Abwendung der Gefahr zu töten.
  • Im Wolfsmanagementplan müssen „Schutzgebiete“ (z.B. Naturreservate, Truppenübungsplätze, Tage-baukippen) definiert werden, in die der Wolf sich zurückziehen kann.