Wendorff: „Was die Verwaltung nun vorgelegt hat ist ein Stück aus dem politischen Tollhaus. Der Konsens aller Akteure im ländlichen Raum wird einseitig in...
Wendorff: „Was die Verwaltung nun vorgelegt hat ist ein Stück aus dem politischen Tollhaus. Der Konsens aller Akteure im ländlichen Raum wird einseitig in...
Bereits im Jahr 2014 hatte die „Rot-rote Landesregierung“ beschlossen, dass die wasserrechtlichen Vorschriften des Landes einer umfassenden gesetzlichen Novellierung unterzogen werden sollen. Dabei wurde angestrebt, dass es nach Jahren umfangreicher verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzung zu dieser überaus schwierigen Gesetzesmaterie, zukünftig zu einem Interessenausgleich bei der Organisation der Gewässerunterhaltung kommen solle. Ferner wurde die gerechtere Verteilung der Kosten für die Gewässerunterhaltung als Zielsetzung erklärt, die zukünftig das Verursacher- und Vorteilsprinzip stärker berücksichtigen solle.
Nachdem sich bereits in den vergangenen Jahren die „Familienbetriebe Land und Forst“ und der „Waldbesitzerverband“ intensiv in diese Bemühung eingebracht hatten, beschlossen die Mitgliedsverbände des FNB Ende 2015 dieses Novellierungsvorhaben zu einem der zentralen Projekte für die politische Arbeit zu machen. Dabei gelang es in einem ersten Schritt, dass neben den Mitgliedsverbänden im Forum auch der „Städte- und Gemeindebund“ und der „Landeswasserverbandstag“ in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammengeschlossen wurden.
In den folgenden Monaten kam es daraufhin zu einer ungewöhnlich intensiven Befassung des Gesetzgebers mit den wasserrechtlichen Vorschriften, allen voran mit dem brandenburgischen Wassergesetzt, was sich in einer Vielzahl von parlamentarischen Aktivitäten, Fachgesprächen und Anhörungen niederschlug. Vorläufiger Höhepunkt der Aktivitäten des FNB war die Übergabe eines eigenständigen Gesetzesvorschlages Ende 2016 an den zuständigen Ausschuss des Landtages. Das zwischenzeitlich beschlossene Änderungsgesetz zu den wasserrechtlichen Vorschriften wird die Verbände jedoch noch mindestens bis 2021 weiterhin intensiv beschäftigen, da sich der Gesetzgeber zu einer Umsetzung der neuen Vorschriften in einem abgestuften Verfahren entschlossen hat, das einer Reihe von Konkretisierungen auf dem Verordnungsweg bedarf.
Daher hat das FNB die Anlage von Blühflächen in Brandenburg zu einem zentralen Projekt für die kommenden Jahre erklärt und Unterstützt Agrar- und Forstbetriebe, Jagdgenossenschaften und Jagdpächter, sowie Angelvereine mit einem eigenen kleinen Förderprogramm, das ausschließlich aus Spendengeldern finanziert wird.
Nachfolgende finden Sie dazu die verschiedenen Unterlagen. Machen Sie mit -durch die eigene Anlage von Flächen oder durch eine Spende, die wir den Betrieben nach mit unseren Imkern abgesprochenen Kriterien zukommen lassen.
In einem wahren Kraftakt war es den Mitgliedsverbänden der „Arbeitsgruppe Wasser“ Ende 2016 gelungen, dem zuständigen Landtagsausschuss einen vollständigen Gesetzesvorschlag für die Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften zu übergeben. Dieser Verbändevorschlag wurde nach verschiedenen Fachgesprächen und Anhörungen parlamentarischen Raum Mitte 2017 nochmals überarbeitet und in einer aktualisierten Form zur Verfügung gestellt. Das Forum hat ferner eine Reihe weiterer Dokumente, Briefe und Informationsmaterialien im Zuge des gesetzgeberischen Prozesses erarbeitet und verschiedenen Gruppen übergeben. Nachfolgend finden Sie die wichtigen Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt: