Anhörung zum Zustand des Waldes
Sachverständige haben in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages die zukünftige Entwicklung des Waldes und die aktuelle Lage in der Forstwirtschaft als kritisch beurteilt. Ausschussvorsitzender Alois Gerig (CDU/CSU) stellte eingangs fest, dass die Situation des Waldes derzeit in einem besonderen Fokus stehe, unterstreiche auch die Vielzahl von Anträgen, die am Montag, 11. November 2019, von gleich fünf Fraktionen zur Anhörung vorgelegt wurden.
Der Geschäftsführer des Forum Natur Brandenburg, Gregor Beyer, der als Einzelsachverständige geladen war, konstatierte einen Wechsel von der geregelten Forstwirtschaft hin zu einem ausschließlichen „Reperaturbetrieb“. Das Schadholzvolumen dieses und des letzten Jahres entspreche der durchschnittlichen normalen Nutzungsmenge der vergangenen Jahre. Das bedeute, dass zurzeit oder in naher Zukunft nicht die Waldbesitzer oder die Forstwirtschaft die Handlungsspielräume bestimmen würden, sondern das Wetter.
Beyer kritisierte, dass eine Reihe der zur Anhörung vorgelegten Anträge diesen ohnehin schon eingeschränkten Handlungsrahmen der direkt betroffenen Waldbesitzer durch zu viele Vorschriften und kleinteilige Anleitungen weiter einschränken würde. Stattdessen brauche es Freiheit zum Handeln, die möglichst vielfältige Optionen zulasse.
Die Ausführungen des Forum Natur Brandenburg wurden dem Ausschuss auch in einer Schriftlichen Stellungnahme vorgelegt. Diese regt als direkte Handlungsoptionen folgende Handlungsvorschläge an:
- Bundesprogramm Wiederbewaldung und Klimafolgenfonds
Es bedarf einer Kompensation von Verlusten durch Schadholz und die Räumung der Schäden. Dazu bedarf es eines schnellen und unbürokrati-schen Bundesprogramms zur Wiederbewaldung. Nach ersten Schätzungen bedarf es dazu eines finanziellen Einsatzes von rund 700 Millionen Euro, die aus den Mitteln des Energie- und Klimafonds erfolgen sollten. Diese Mittel müssen verbindlich im Haushaltsplan 2020 zweckgebunden eingestellt werden. Ferner ist ein Klimafolgenfonds zur künftigen Finanzierung vergleichbarer Ereignisse anzuraten.
- Ökosystemare Mehrwerte in betriebliche Mehrwerte transferieren
Die CO2-Bepreisung muss zukünftig eine Honorierung der „Ökosystemleistung „CO2-Speicherung“, differenziert nach Zuwachs und Hiebsatz, beinhalten. Ein Berechnungsmodell auf Basis der Forsteinrichtung muss von den Ministerien in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft entwickelt werden. Ein Entwurf des „Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik“ liegt bereits vor. Die Mittel müssen den bewirtschafteten und aktiv gemanagten Flächen zufließen. Denn eine nachhaltige stoffliche Holzverwendung ist ange-wandter Klimaschutz. Nicht zuletzt aufgrund der Substitutionswirkung beim Ersatz klimaschädlicher Produkte bieten nachwachsende Rohstoffe einen erheblichen Mehrwert für die CO2-Festlegung gegenüber einem Nutzungsverzicht. Weitere Ökosystemleistungen müssen in dieses Sys-tem integriert werden. Die Mittel zur Finanzierung dieser Leistung sollten aus der CO2-Abgabe eingeworben werden.
- Waldmehrung durch Ausgleich von Waldverlust
Der Flächenverbrauch in der Bundesrepublik ist nach wie vor mit gegen-wärtig 100 ha pro Tag nicht gestoppt. Dieser Umstand steht im erhebli-chen Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen und muss zukünftig dringend kompensiert werden. Maximalen Nutzen kann man nur durch Waldmehrung als Ausgleich des Flächenverlustes erreichen. Dabei sollte jährlich ein bundesweites Erstaufforstungsziel von 11.000 Hektar sowie die Vereinfachung der komplexen Genehmigungsverfahren realisiert werden. Dieser Ansatz würde einen Flächenverbrauch von 30 Hektar pro Tag garantieren, die Klimapotenziale des Waldes ausschöpfen und zur Sicherung der Rohstoffverfügbarkeit von Holz für mehrere Generationen beitragen. Damit bestehende landwirtschaftliche Flächen weiterhin zur Produktion von Lebensmitteln genutzt werden können, müssen zur Waldmehrung insbesondere Konversionsflächen genutzt werden. Zu Finanzierung der Erstaufforstung von jährlich 11.000 Hektar sind mindestens 65 Millionen Euro zu veranschlagen, die zweckgebunden im Haushaltsplan 2020 – 2023 und folgende einzustellen sind.
Eine Gesamtzusammenfassung der Anhörung findet sich auch auf den Seiten des Deutsachen Bundestages.