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Verbände verlassen geschlossen die Gremien des Brandenburgischen Wolfsmanagements

Verbände verlassen geschlossen die Gremien des Brandenburgischen Wolfsmanagements

Wendorff: „Wir können das Mitwirken an dieser realitätsfernen Wolfspolitik vor den Brandenburgerinnen und Brandburgern nicht mehr verantworten – nun trägt die Landesregierung für alles was passiert die Verantwortung allein!

Wellershoff: „Alibiveranstaltungen, die eine Beteiligung von Verbänden lediglich vorgaukeln sollen, um am Ende so zu verfahren, wie man es vom ersten Tag an vorhatte, wird es mit uns nicht mehr geben!“

Weber: „Wenn die brandenburgische Landesregierung wieder auf dem Boden der Tatsachen und damit dort, wo sie hingehört, nämlich nah bei den Menschen, angekommen ist, dann sieht man sich wieder.“

Potsdam • Die Vorstände der Verbände des ländlichen Raumes sind heute in Potsdam zu einer Sitzung zusammenkommen, um unter anderem das weitere Vorgehen im Rahmen des brandenburgischen Wolfsmanagements zu beraten. Anlass dafür war eine in der letzten Woche stattgefundene Sitzung der „Grundsatz Arbeitsgruppe Wolf“ im brandenburgischen Agrar- und Umweltministerium. Im Ergebnis dieser Beratung geben die Verbände geschlossen bekannt, dass sie sich mit sofortiger Wirkung aus allen Gremien des brandenburgischen Wolfsma-nagements zurückziehen werden. „Von nun an übernimmt die brandenburgische Landesverwaltung und die sie darin unterstützenden Organisationen die alleinige und volle Verantwortung für das Wolfsmanagement“, so Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. „Wir können es unse-ren Mitgliedern und auch den Brandenburgerinnen und Brandenburgern gegenüber nicht mehr verantworten, die völlig unrealistische Politik des Landes Brandenburgs bezüglich der weiteren Ausbreitung der Wolfsbestände mitzutragen!“

Hintergrund für die Entscheidung sei, dass die u. a. in der letzten Legislatur eingerichteten Gremien des Wolfs-managements, zu einer reinen Alibiveranstaltung verkommen seien. Ursprünglich sei es darum gegangen, dass grundlegende Fragen zur Wolfspolitik zwischen der Verwaltung und den betroffenen Verbänden abgestimmt werden. „Mit der Einladung zur Sitzung in der letzten Woche wurde den Verbänden eine von Minister Vogel bereits unterschriebene Richtlinie für die Schadensprävention vorgelegt, in die lediglich noch das Datum einzutragen war“, macht auch Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur, deutlich. Gleichsam wurde die dringend notwendige Debatte um die Novelle der brandenburgi-schen Wolfsverordnung vom zuständigen Referatsleiter damit eingeleitet, dass über keine von den Verbänden angeregt Neuregelung auch nur nachgedacht werden könne. Es dürfe lediglich darum gehen, die neue Wolfsverordnung sprachlich an die Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes anzugleichen, wobei anwesende Vertreter der Landesverwaltung selbst eingeräumt haben, dass die Regelungen des Bundes ungenügend und insgesamt eher problematisch seien. Die Verbände machen diesbezüglich auch deutlich, dass dieses Verfahren der Alibibeteiligungen zunehmend zu beobachten sei, weshalb hier auch Minister Vogel in der Pflicht sei, dass Partizipation in seinem Hause nicht zur lästigen Pflichtveranstaltung verkommt.

Die Verbände haben immer wieder substanzielle Vorschläge, so zur Wolfsverordnung und zur Überarbeitung des Managementplanes, in die verschiedenen Debatten eingebracht und dabei auch deutlich gemacht, dass sie sich zu einer Wiederkehr von Wölfen auch in die brandenburgische Kulturlandschaft bekennen. Darüber hin-aus wurde mit dem „Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands“, sogar ein umfassender Vorschlag für die Lösung bestehender Probleme angeregt (Anlage). Wenn sich die Politik des brandenburgischen Wolfsmanagements jedoch trotz der Tatsache, dass nirgendwo auf der Welt die Bestandsdichte von Wölfen so hoch ist wie in Brandenburg, weiterhin jeglicher Frage nach einer zukünftigen Bestandsregulation verweigere, so könne dies von Seiten der Verbände nicht mehr unterstützt werden. „Wenn die Verwaltung diesbezüglich weiterhin nach dem Grundsatz verfährt, was interessieren uns die Nöte der Landnutzer, gleichwohl annähernd jedes Land in dieser Welt mit Wolfvorkommen ganz andere und teils deutlich konfliktfreiere Wege geht, so muss die Landesregierung für diese Politik die Verantwortung selbst übernehmen“, stellt auch Thomas Weber, der Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur, klar. Mit großen Waldgebieten, Truppenübungsplätzen und anderen von den Verbänden als „Wolfs-schutzareale“ vorgeschlagenen Bereichen, hätte Brandenburg eigentlich alle Voraussetzungen, um die Koexis-tenz mit dem Wolf in der Kulturlandschaft beispielhaft vorzuleben. „Momentan riskieren wir diese einmalige Chance zu verspielen und verursachen selbst das deutliche Schwinden der Akzeptanz für den Wolf“, so Weber.

Die Verbände haben gleichzeitig deutlich gemacht, dass wenn die Verwaltung wieder an der Expertise der Betroffenen interessiert ist, die Kontaktdaten der entsprechenden Vertreter bekannt sind. Bis dahin gelte der Grundsatz des aktuellen brandenburgischen Wolfsmanagementplanes, der für den Fall der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes der Wolfsbestände, ein „aktives Management“ vorsieht. Dass dieser Zustand längst, und nicht nur für das Bundesland Brandenburg gegeben ist, könne außer Frage stehen. Wenn die brandenburgische Landesregierung wieder auf dem Boden der Tatsachen und damit dort, wo sie hingehört, nämlich nah bei den Menschen, angekommen ist, dann sehe man sich wieder.

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)

Anlage: „Wildtiermanagement Wolf – Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands“

Anhörung Wolf zur Änderung des BNatSchG

Anhörung Wolf zur Änderung des BNatSchG

Am 09.12.2019 hat der Umweltauschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu den Vorlagen „Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ durchgeführt. Der Geschäftsführer des Forum Natur Brandenburg, war anlässlich der Befassung als anzuhörender Sachverständiger geladen. Es hat dabei deutlich gemacht, dass das Gesetzesvorhaben in seiner bislang geplanten Umsetzung droht ein „Wolfsakzeptanzverlustbeschleunigungsgesetz (WAVBG)“ zu werden.

Eingangsatement von Gregor Beyer zur Änderung des BNatschG

Die gesamte Anhörung mit den dazugehörigen Dokumenten findet sich auf den Seiten des Ausschusses Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages. Im Verlauf der Änhörung hat die Frage nach der Höhe des deutschen Wolfsbestandes eine zentrale Rolle eingenommen. Hierzu hat Gregor Beyer ausführlich die gegenwärtige Situation dargelegt und dabei auf das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erwiedert.

Der aktuelle nationale Wolfsbestand und dessen Schäden wird von Gregor Beyer eingeschätzt

Die verschriftlichte Stellungnahme des Forum Natur Brandenburg lautet wie folgt:

Die von dem Wiedererstarken der deutschen Wolfsbestände betroffenen Landnutzer begrüßen es unumwunden, dass sich der Deutsche Bundestag der dringend notwendigen Gesetzesänderung stellt, die insgesamt durch die Entwicklung der europäischen Wolfspopulation notwendig wird und deren Bedarf für ein „aktives Bestandsmanagement“ immer deutlicher zutage tritt. Wir begrüßen in diesem Kontext ebenso ausdrücklich, dass die Hauptzielsetzung für ihr Gesetzesvorhaben darin liegt, „die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten zu erhöhen“. Dass es diesbezüglich einen grundsätzlichen Bedarf gibt, ist über die verschiedenen verbandspolitischen Positionierungen hinweg in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile unumstritten.

Gleichwohl stellt sich im Rahmen Ihrer Zielsetzung die für die Betroffenen geradezu essenzielle Frage, ob die Art und Weise ihrer gesetzesseitigen Umsetzung geeignet ist, diesem Ziel zu entsprechen. Gleichwohl muss die Frage erörtert werden, inwieweit Ihr Vorhaben insgesamt mit der sich gegenwärtig abzeichnenden Lage zur Betroffenheit der Landnutzung in der deutschen Kulturlandschaft geeignet ist, die bestehenden Konflikte mindestens zu minimieren und die Akzeptanz für die weiterhin ungebrochene Ausbreitung der Wölfe in Deutschland zu erhalten.
Eingedenk dieser Vorbemerkung möchten wir die folgende Stellungnahme auf diese beiden Punkte konzentrieren.

I. Möglichkeit der Schaffung von Rechtsicherheit

Das Bundesnaturschutzgesetz fordert vor der letalen Entnahme einzel-ner Wolfsindividuen bislang den Nachweis des Entstehens „erheblicher land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher Schäden“. Sie beabsichtigen diese Schadensdefinition abzustufen, indem Sie den Begriff der erheblichen Schäden in sogenannte ernsthafte Schäden umdefinieren wollen. Grundsätzlich ist diese Herangehensweise zu begrüßen, da die gegenwärtig gültige Rechtsprechung den bislang gültigen Begriff der erheblichen Schäden in einer Art und Weise auslegt, die faktisch den wirtschaftlichen Ruin eines betroffenen Unternehmens voraussetzt, bevor die Verwaltung die Entnahme einzelner Tiere bescheiden kann.

Dabei unterlassen Sie es jedoch in Ihrem Gesetzesvorhaben vollständig, den neuen Rechtsbegriff auch nur ansatzweise näher zu definieren. Weder beabsichtigen Sie, in das Gesetz eine „Positiv- bzw. Negativliste“ einzuführen, noch geben Sie ergänzende Hinweise im Gesetzestext, die die spätere Auslegung Ihres gesetzgeberischen Willens für die rechtlich wie praktisch Betroffenen möglich macht. Es ist daher davon auszugehen, dass die spätere Anwendung der Definition „ernsthafte Schäden“ die gleichen jahrelang betriebenen rechtlichen Auseinandersetzungen nach sich ziehen wird, die in den vergangenen Jahren bereits im Rahmen der Auslegung des Begriffes „erheblicher Schäden“ zu beobachten war. Wir weisen diesbezüglich insbesondere auf die erfolgten Auseinandersetzungen zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland (Bundesland Brandenburg) und den dort aktiven Umwelt NGOs bezüglich der Entnahme von Bibern hin. Im Lichte dieser Auseinandersetzung erweist sich Ihr Gesetzesvorhaben als zutiefst kontraproduktiv, da die zwischenzeitlich eingetretene, wenn auch un-genügende Rechtssicherheit bezüglich der Auslegung von „erheblichen Schäden“ im Zuge Ihres Gesetzesvorhabens von erneuten jahrelangen Auseinandersetzungen bezüglich des dann neuen Begriffes abgelöst werden wird.

Hingewiesen sei in diesem Kontext auch darauf, dass die Einschätzung der Bundesregierung zum „Erfüllungsaufwand“ Ihres Gesetzesentwurfes in allen drei Punkten nicht zutreffend ist. Sowohl für betroffenen Bürgerinnen und Bürger, gleichfalls wie von den Wölfen betroffene Wirtschaftsunternehmen (insb. Agrarunternehmen mit Weidetierhaltung), als auch für die betroffene Verwaltung wird im Zuge der Schaffung von Rechtssicherheit bezüglich der Auslegung des neuen Rechtsbegriffs erheblicher Aufwand entstehen, der sich nach allen vorangegangenen Erfahrungen über mehrere Jahre und über mehrere Instanzen der Rechtsprechung hinziehen wird. Gleiches gilt selbstverständlich für die Darlegung zu den nicht zu erwartenden weiteren Kosten. Selbstverständlich ist das durch das zu erwartende Beklagen der neuen Gesetzeslage bzw. der darauf fußenden Verwaltungsentscheidungen mit erheblichen Aufwendungen zu rechnen.

Ihr Vorhaben ist daher nicht geeignet, zur Rechtssicherheit beizutragen, sondern wird vielmehr eine erneute Phase akzeptanzminimierender Rechtsunsicherheit begründen.

Ferner beabsichtigen Sie zukünftig einen Eingriff bei Schäden an Nutztieren auch dann möglich zu machen, wenn das entstandene Schadensbild nicht zweifelsfrei und eindeutig einem verursachenden Wolfsindividuum zugeordnet werden kann. Sie schaffen damit in Bezug auf die teilweise bestehenden Regelungen in den Wolfverordnungen der Länder ein Stück weit Rechtssicherheit und bestätigen bundesgesetzlich die beispielsweise im Bundesland Brandenburg durch die Wolfsverordnung bereits heute bestehende Rechtssituation.

Zusätzlich beabsichtigen Sie eine Klarstellung bezüglich der Bestimmung für geeignete Personen, die eine Entnahme von Wölfen nach Erteilung einer Ausnahme durchführen sollen. Auch diese Neuregelung wird im Grundsatz begrüßt. Allerdings zeigen insbesondere aktuell vorliegende Erfahrungen (siehe hier aktuell insbesondere Bundesland Schleswig-Holstein), dass eine Entnahme von entsprechenden Wolfsindividuen nur auf dem Wege eines großflächigen Ansatzes durch die Jagdausübungsberechtigten innerhalb des deutschen Reviersystems realistisch ist. Es erweist sich daher als ungenügend, dass Sie in Ihrem Gesetzesvorhaben lediglich auf eine Einbeziehung der Jagdausübungsberechtigten „nach Möglichkeit“ abstellen wollen.

Dies entspricht auch nicht den bereits heute gültigen Regelungen, wie sie beispielsweise das Bundesland Brandenburg getroffen hat. Es ist daher eine Regelung anzuraten, bei der die Jagdausübungsberechtigten grundsätzlich als „Erstzugriffsberechtigte“ zu benennen sind, während die Realisierung der Entnahme durch anderweitige Personen nur dann infrage kommen darf, wenn einzelne oder mehrere Jagdausübungsberechtigten ihre Bereitschaft für den Vollzug verweigern. Diesbezüglich wäre es deutlich anzuraten, dass die für die Entnahme notwendigen Jagdausübungsberechtigten für diese zukünftigen Aufgaben entsprechend qualifiziert werden und ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, indem die notwendige Entnahme auf Basis klarer und nachvollziehbarer Regelungen in einem zweifelsfrei bestehenden „Zustand von Rechtssicherheit“ erfolgen kann.

II. Kompatibilität des Vorhabens zur aktuellen „Wolfssituation“

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen muss die Frage gestellt werden, inwieweit der von Ihnen beabsichtigte Regelungsbedarf der Lebenswirklichkeit Betroffener und der aktuellen Wolfsituation gerecht wird. Um den gegenwärtigen Zustand des „nationalen Wolfsbestandes“ und dessen Auswirkungen zu beurteilen, bieten sich insbesondere die Bestandszahlen und die aus diesen entstehenden Schäden an Nutztieren an.
Bezüglich der Bestandszahlen der in der Bundesrepublik beheimateten Wölfe ist nicht nur deren Höhe von Interesse, sondern vor allem auch die Art und Weise, wie diese Bestandszahlen mit welchen Bezugszeitpunkten publiziert und wahrgenommen werden. So hatte beispielsweise das Bundesamt für Naturschutz im nationalen Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie mit Beginn dieses Jahres 166 Wölfe als nationalen Bestand (kontinentale und atlantische Region) an die EU gemeldet. Dieser Umstand hat in den vergangenen Wochen für erhebliche Debatten und Irritationen gesorgt. Ursächlich dafür war der Umstand, dass diese Meldung lediglich den Wolfbestand in Deutschland mit Bezug zum Monitoringjahr 2015/16 wiedergegeben hat. Diese in der zeitlichen Abfolge der FFH-Berichte erklärbaren Bestandszahlen widersprechen jedoch diametral dem gegenwärtigen deutschen Wolfsbestand, mit dem sich die Betroffenen konfrontiert sehen.

Auch die in der vergangenen Woche durch das Bundesamt für Naturschutz gemeldeten sogenannten aktuellen Bestandszahlen sind zum Zeitpunkt ihrer Meldung bereits überholt. Rechnet man diese Zahlen (105 Rudel, 25 Wolfspaare und 13 Einzelindividuen) nach den wissenschaftlich anerkannten Kenngrößen (ein Rudel entspricht acht Individuen) auf Einzelindividuen um, so würde dies einer Anzahl von 878 Wölfen in Deutschland entsprechen. Allerdings ist hierbei zu berück-sichtigen, dass es sich dabei um den Frühjahrsbestand dieses Jahres handelt, also ohne den längst vorhandenen Nachwuchs. Ermittelt man diesen mit der ebenfalls wissenschaftlich anerkannten Zuwachsrate von 35-36 %, so leben offiziell gegenwärtig etwas über 1.190 Wölfe in Deutschland.

Will man sich diesbezüglich mit dem Handlungsbedarf für politische Entscheidungen auseinandersetzen, so muss man diese aktuelle Bestandszahl in einer mathematischen Simulation für die kommenden Jahre betrachten. Dies bedeutet, dass bereits im Spätjahr 2021 von deutlich über 2.200 Wölfen auszugehen ist, im Spätjahr 2024 die 5.000 Grenze deutlich überschritten sein wird und in etwa zehn Jahren von rund 25.000 Wölfen ausgegangen werden kann. Da für die deutsche Kulturlandschaft keine Kapazitätsgrenze erkennbar ist, die diesen alljährlichen Zuwachs in naher Zukunft begrenzen könnte, muss eine zehnjährige Betrachtungsreihe mit ungebrochenem Zuwachs als durchaus realistisch betrachtet werden.

Simualtion des Wolfsbestandes von 2019 bis 2020
Abb.: Simulation des nationales Wolfsbestandes auf Basis der gegenwärtigen Bestandsentwicklung. Unbekannt ist die Kapazitätsgrenze des Lebensraumes bei ungehinderter Entwicklung.

Diese Bestandsentwicklung geht einher mit der Schadensituation an Nutztieren. Die aktuellen Zahlen vom Ende der letzten Woche machen mit 2.067 getöteten, verletzten oder vermissten Nutztieren im Jahr 2018 deutlich, was ein weiteres Anwachsen des Wolfsbestandes mit dem ebenso exponentiell Anwachsen der Schäden an Nutztieren für die Betroffenen zukünftig bedeuten wird.

Bezüglich dieser Darlegung muss man sich vergegenwärtigen, dass sich die Entwicklung des Wolfsbestandes in den verschiedenen deutschen Bundesländern völlig unterschiedlich darstellt. So mag die durch den Deutschen Bundestag angedachte Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz durchaus geeignet sein, um in jenen Bundesländern Wirkung zu entfalten, die erst am Anfang der Wiederbesiedlung mit Wöl-fen stehen. Insbesondere in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und auch Niedersachsen gestaltet sich die Situation allerdings gänzlich anders. Hier ist längst eine Grenze in der Bestandsermittlung erreicht, die die dringende Notwendigkeit begründet, die Weichen für ein zukünftiges „aktives Bestandsmanagement“ der Wölfe in Deutschland zu stellen. Mindestens in diesen betroffenen Bundesländern erweisen sich die jetzigen Regelungsvorschläge im BNatSchG daher als deutlich verspätet und werden keinen Beitrag zur Akzeptanzsicherung für den Wolf in Deutschland leisten.

Wolfsituation in den Bundeländern
Abb.: Der nationale Wolfsbestand gestaltet sich gegenwärtig in den Bundesländern deutlich unterschiedlich. Es bedarf daher eines bundesgesetzlichen Rahmens, der den Ländern weitgehende Handlungsfreiheit für angepasste Landeslösungen lässt.

III. Zusammenfassung

Das durch die Bundesregierung eingebrachte und im parlamentarischen Raum diskutierte Vorhaben von gesetzlichen Neuregelungen im Rahmen des Umgangs mit Wölfen geht in einigen Punkten in die richtige Richtung. Gleichwohl wird das Vorhaben nicht seinem Anspruch gerecht, die gegenwärtig unbefriedigende Rechtslage einer umfassenden Verbesserung zuzuführen. Als besonders problematisch erweist es sich, dass die angedachten Neuregelungen, insbesondere in den vom Wiedererstarken des Wolfsbestandes besonders betroffenen Bundesländern, nicht mit der realen Wolfssituation korrespondieren. Den politisch Verantwortlichen verbleibt gegenwärtig nur noch ein geringer Zeithorizont, um jene politischen Entscheidungen zu treffen, die für ein Land mit flächendeckender Besiedlung von Wölfen essenziell sind. Die Vorschläge dazu sind umfänglich erarbeitet. Wir verweisen daher auf den „Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands“, den wir dieser Stellungnahme in Anlage beifügen.

Bezüglich des vorgelegten Gesetzesentwurfes eines „zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ verweisen wir daher auf den nach unserer Auffassung falschen Namen für dieses Gesetz. Angebracht wäre es, das Gesetzesvorhaben in seiner jetzigen Ausprägung als „Wolfsakzeptanzverlustbeschleunigungsgesetz (WAVBG)“ zu bezeichnen.

Das Vorhaben wird nach unserer Auffassung lediglich dazu beitragen, den gegenwärtig zu beobachtenden rapiden Verlust der Akzeptanz für Wölfe in unserer Kulturlandschaft zu forcieren. Wir appellieren an den politischen Raum, sich den Realitäten bezüglich des Wiedererstarken des nationalen Wolfsbestandes zu stellen und die europarechtlich zulässigen Ausnahmemöglichkeiten des Artikel 16 FFH-Richtline in bundesdeutsches Recht zu überführen. Jede andere Herangehensweise, die hinter diesem Anspruch zurückbleibt, bedeutet ein Versagen in den Bemühungen um die Ermöglichung einer Kulturlandschaft mit Wolf und Weidetieren!

Gehört der Wolf ins Jagdrecht?

Gehört der Wolf ins Jagdrecht?

Erstmalig erschienen als Leitartikel in der Rheinischen Bauernzeitung

RBZ – Nr. 4 / 26. Januar 2019

von Gregor Beyer

Kaum ein Thema bestimmt die Debatte zwischen Landnutzung und Naturschutz gegenwärtig so sehr, wie die flächendeckende Rückkehr des Wolfes in die deutsche Kulturlandschaft. Dabei ist der Wolf, genau genommen, nur die Versinnbildlichung einer ganzen Reihe von einstmals gefährdeten Tierarten, angefangen vom Biber bis zum Kormoran, die die Frage nach der Art und Weise wie wir mit ihnen – praktisch wie rechtlich – umgehen, neu stellen.

Bezüglich des Wolfes wird diese Beurteilung nicht zuletzt dadurch erschwert, dass sich seine Bestandsentwicklung in den Bundesländern gegenwärtig höchst unterschiedlich vollzieht. Während die Menschen in den östlichen Ländern in der Vergangenheit immer wieder praktisch mit dem Thema konfrontiert waren, ist der Wolf insbesondere in den westlichen Ländern nur noch Gegenstand von Märchen gewesen. So wurden die Wölfe in den neuen Bundesländern noch bis zum 1.4.1992 unter dem bis dahin gültigen Jagdrecht der ehemaligen DDR konsequent gejagt, während beispielsweise die letzte praktische Befassung in Rheinland-Pfalz aus dem vergangenen Jahrhundert stammt, als mehrere dieser Tiere aus einem Wildtiergehege in Rheinböllen ausgebrochen waren. Gleiches gilt für die gegenwärtige Bestandsentwicklung. Während es in Rheinland-Pfalz erste Einzeltiere ohne nachgewiesene Reproduktion gibt, hat sich in Brandenburg bereits ein stabiler Wolfsbestand etabliert, der deutlich über der Gesamtanzahl denjenigen Individuen liegt, die im rund elf Mal größeren Finnland leben. Sicher ist in diesem Kontext auch, dass es durch das Auflassen einer geregelten Bejagung der Wölfe über kurz oder lang zu einer annähernd flächendeckenden Wiederbesiedlung Deutschlands mit einer Tierart kommen wird, die im europäischen Maßstab betrachtet weder gefährdet noch besonders selten ist.

Dabei sind die Erfahrung aus jenen Bundesländern, insbesondere Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen, die mittlerweile annähernd stabile Wolfsbestände aufgebaut haben, überaus eindeutig. Weder trifft das über Jahre verbreitete Märchen zu, wonach Wölfe scheue Tiere seien und man diese annähernd nie zu Gesicht bekäme, noch ist es richtig, dass Wölfe sich bei ihrer Nahrungswahl vor allem auf heimisches Schalenwild und in seltenen Fällen auf Schafe beschränken würden. Solange der Wolf keiner geregelten Bejagung unterzogen wird ist er genau genommen ein Kulturfolger, der den Menschen nicht fürchten muss und seine ideale – weil leicht erreichbare -Nahrungsverfügbarkeit insbesondere in der dicht besiedelten Kulturlandschaft findet. So weisen die Rissstatistiken der Länder mittlerweile eine Betroffenheit von den Schafhaltern, über die Rinderhalter bis hin zu den Pferden auf. Ferner ist der Verlust von Jagd- und Haushunden und auch die zumindest als kritisch einzustufende Begegnung mit den Menschen in den östlichen Bundesländern bei weitem keine Seltenheit mehr.

Alles dies macht mit fortschreitender Entwicklung das konsequente Eingreifen in den Wolfsbestand unumgänglich. Dies fängt mit der bereits heute möglichen Entnahme von Einzeltieren auf Basis der Naturschutzgesetzgebung (insb. § 45 BNatSchG) in Bezug auf sogenannte verhaltensauffällige Wölfe an. Dabei zeigt sich bereits bei der in den „Wolfsbundesländern“ überaus relevanten Frage, wie mit im Straßenverkehr schwerstverletzten Wölfen umzugehen ist, dass die rechtssichere Anwendung eigentlich auch unter Tierschutzgesichtspunkten selbstverständlicher Entscheidungen nur innerhalb einer rechtlichen Grauzone möglich ist. Noch problematischer wird es, wenn die immer drängendere Frage beantwortet werden muss, wie man einen jährlich mit rund 30 % zuwachsenden Wolfsbestand begrenzen kann. Da der Wolf momentan für Deutschland in den Anhang 4 der FFH-Richtline eingestuft ist, scheidet eine reguläre Bejagung innerhalb des deutschen Reviersystems auch formalrechtlich aus. Zudem ist politisch und zeitlich unklar, wann und ob eine einstimmige Mehrheit des Rates auf Vorschlag der EU-Kommission für eine Umstufung zustande kommen wird. Unstrittig ist zumindest in den östlichen Bundesländern, dass der Wolfsbestand eine Höhe erreicht hat, mit der wir an der Schwelle zur Notwendigkeit für ein „aktives Bestandsmanagement“ angekommen sind. Dies umso mehr, als sich zwischenzeitlich die Erkenntnis durchsetzt, dass die dort lebenden Wölfe der „baltisch-osteuropäischen Wolfspopulation“ angehören, die sich mit über 8.000 Individuen im „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Somit ist formalrechtlich die Voraussetzung für ein Vorgehen auch in Deutschland gegeben, das in den skandinavischen Ländern bereits seit vielen Jahren unter dem Begriff der „Schutzjagd“ Anwendung findet. Wie ein solcher Schutzjagdansatz unter Verknüpfung von Naturschutz- und Jagdrecht hierzulande aussehen könnte, hat das „Aktionsbündnis Forum Natur“ erst kürzlich umfangreich im praktischen wie rechtlichen Kontext dargelegt.

Aus allen Erfahrungen mit dem Wolf und allen Überlegungen, wie wir zukünftig mit ihm umgehen, wird immer wieder deutlich, dass es einer flächendeckend vorhandenen Organisationsstruktur von geschulten Fachleuten bedarf, die die notwendigen Eingriffe bei einzelnen verhaltensauffälligen Tieren und zukünftig im praktischen Bestandsmanagement leisten können. Und egal wie man es am Ende des Tages mit allerlei teils ideologischen Verrenkungen dreht und wendet, es gibt nur eine einzige gesellschaftliche Gruppe, die diese Voraussetzungen erfüllt: Die Jäger!

Deshalb muss die Frage, ob der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden soll, mit einem glasklaren und unmissverständlichen Ja beantwortet werden! Soll die Akzeptanz für den Wolf bei flächendeckender Besiedlung langfristig gesichert werden, so bedarf es eines bewährten und geregelten Systems, das mit dem deutschen Reviersystem bereits vorhanden ist. Die Jägerschaft ist zudem überaus gut beraten, sich diesem Thema offensiv und ohne jegliche Scheuklappen zu stellen. Dabei muss auch die Erfahrung aus vielen Nachbarländern berücksichtigt werden, dass die essentielle Voraussetzung für den Schutz der Wölfe die Akzeptanz in der Bevölkerung ist. Wenn diese Akzeptanz verloren geht, dann wird keine Macht der Welt den Wolf schützen können. Die Jäger sind daher auch aus Gründen ihres Selbstverständnisses und ihrer jagdlichen Ethik als Naturschützer aufgerufen deutlich zu machen: Der Wolf ist Wild – in Zuständigkeit wie Verantwortung!

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RBZ – Nr. 4 / 26. Januar 2019

Neue Wege im Wolfsmanagement gehen!

Neue Wege im Wolfsmanagement gehen!

Wendorff: „Wenn der Wolf bleiben soll, dann wird das nicht mit Konzepten aus dem vergangenen Jahrhundert gelingen, als noch kaum ein Wolf da war!“

Wellershoff: „Der Wolf hat die gleiche Existenzberechtigung in Europa wie der Rothirsch! Aktives Bestandsma-nagement bedeutet daher auch, sich ehrlich zu machen und neue Wege zu gehen“

Anlässlich des durch das „Aktionsbündnis Forum Natur“ heute in Berlin vorgestellten Handlungsvorschlages für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands zeigen sich die Verbände des ländlichen Raums in Brandenburg überaus zufrieden. Erstmalig sei damit ein für das gesamte Bundesgebiet durchdachtes Konzept vorgelegt worden, mit dem die Rückkehr des Wolfes gelingen könnte. „Es wird Zeit, dass wir die Realitäten anerkennen und auf beiden Seiten die Schützengräben verlassen“, so Henrik Wendorff, Präsident des Bauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. „Der Wolf ist da und wird in Brandburg eine Zukunft haben, das sage ich als Präsident des Bauernverbandes ausdrücklich! Nun müssen die Partner auf Seiten der Umweltverbände auch realisieren, dass wir mit einem Bestand von knapp 1.000 Tieren in Deutschland und einer osteuropäischen Population von über 8.000 an der Schwelle zum aktiven Bestandsmanagement stehen!“

Mit dem vorgestellten Handlungsvorschlag stellt das Autorenteam unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Dr. Sven Herzog erstmalig einen Akzeptanzbestand für den Wolf und eine wildökologische Raumplanung in den Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei wird differenziert nach der sehr unterschiedlichen Entwicklung in den Bundesländern ein umfängliches Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das auch langfristig den positiven Beitrag des Wolfsbestandes zum günstigen Erhaltungszustand der Population garantiert. Gleichzeitig garantiert das Konzept die Weidetierwirtschaft in der Kulturlandschaft durch Schadensausgleich auf gesetzlichem Wege und durch eine wildökologische Raumplanung, die der unterschiedlichen Raumnutzung des Wolfes gerecht wird. Dabei haben die Verfasser den Blick auf das rechtlich Mögliche gelegt und der Politik konkrete Handlungsvorschläge unterbreitet, die sofort umgesetzt werden können.

„Ich freue mich sehr, dass das Konzept eine starke Brandenburger Handschrift trägt“, so Dr. Dirk Wellershoff, Präsident des Jagdverbandes und Vorstand im Forum Natur. Brandenburg sei das Land mit dem bislang größten Wolfsbestand und damit in der besonderen Verantwortung, beispielhaft Wege für die anderen Länder zu finden, die annähernd alle eine vergleichbare Entwicklung vor sich hätten. „Wir werden den Vorschlag der Bildung von „Wolfskompetenzteams“ unverzüglich aufgreifen und fordern die Landesregierung auf, diesen Weg zu unterstützen!“ Es gälte nun vorbereitet zu sein und auch das Konzept der „wildökologischen Raumplanung“ zügig anzugehen. Wer, wenn nicht Brandenburg, wäre aufgerufen, die vorgeschlagenen „Schutz- und Managementareale“ für den Wolf beispielhaft zu schaffen. „Vom Wolf bis zum Rotwild, wir müssen endlich stolz auf unsere Tierarten sein und es als Chance begreifen, wenn diese nicht gefährdet sind. Den Menschen zu vermitteln, dass das nachhaltiges und aktives Management aller Arten bedeutet, ist unser gemeinsamer Naturschutzauftrag“, so Wellershoff.


Landnutzer wünschen Wolfszentrum in Groß Schönebeck viel Erfolg

Landnutzer wünschen Wolfszentrum in Groß Schönebeck viel Erfolg

Wendorff: „Wir wünschen einen guten Start und hoffen angesichts der sprunghaft ansteigenden Zahlen gerissener Nutztiere, dass es tatsächlich ein Informations- und Herdenschutzzentrum wird!“werden wir nicht mehr mittragen!“

Wellershoff: „Wort und Tat aus einem Guss muss wieder Markenkern brandenburgische Landnutzungspolitik werden; beim Wolf und auch in jedem anderen Feld!“

Die Verbände im ländlichen Raum begrüßen die morgige Eröffnung eines „Wolfs- und Herdenschutzinformationszentrums“ in Groß Schönebeck. „Wenn Minister Vogelsänger am Nikolaustag das dringend benötigte Zent-rum eröffnet, ist das eine grundsätzlich gute Entwicklung. Wir wünschen den Betreibern ausdrücklich viel Erfolg und ein glückliches Händchen bei der Bewältigung des umfassenden Informationsbedarfs in Sachen Wolf“, so Henrik Wendorf, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Es ist eine richtige Entwicklung, dass die Einrichtung in der notwendigen Verbindung als Informationszentrum und als Kompetenzzent-rum für den Herdenschutz ins Leben gerufen wird.

Enttäuscht zeigen sich die Verbände von dem Umstand, dass keine Vertreter der vom Wolf tatsächlich betroffenen Landnutzer zu der Eröffnung eingeladen sind. Es ist befremdlich, dass sich die Grußworte zur Eröffnung mit Vertretern des Informationscharakters zum Wolf erschöpfen. „Wir wollen hoffen, dass die Bezeichnung „Herdenschutzinformationszentrum“ nicht nur ein Feigenblatt ist, um die Finanzierung aus Mitteln des „Europäischen Agrarfonds“ zu rechtfertigen“, macht Dirk Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur, deutlich. Es sei ein eigentlich richtiger Ansatz, wenn man das Zentrum dem „Brandenburger Weg“ folgend, als Kommunikationseinrichtung zwischen verschiedenen Partnern etablieren wolle. Dass dieser Ansatz insbesondere in der Umwelt- und Agrarpolitik immer mehr zur einer Worthülse mit Erinnerungscharakter an vergangene Tage verkommt, wirft erneut kein gutes Licht auf das Agieren des Ministeriums in der Wolfspolitik.

Ausdrücklich bedanken sich die Verbände im ländlichen Raum bei all jenen, die bereits in der Vergangenheit wertvolle Partner des Brandenburgischen Wolfsmanagements waren, so insbesondere bei den Mitarbeitern des Landesbetriebes Forst und der Umweltverwaltung; deren Expertise würde auch weiterhin dringend gebraucht. Dass nach Auskunft des Ministeriums zukünftig eine private Firma die Vergrämung, den Fang und auch die Tötung von „Problemwölfen“ im Land Brandenburg übernehmen soll, sehen die Landnutzerverbände kritisch. Angesichts der aktuellen Probleme bei der Rissbegutachtung fürchten sie ähnliche, für die Betroffenen nicht hinnehmbare Zustände, auch bei den weiteren Elementen des Wolfsmanagements.

Angesichts der rasant steigenden Zahlen von Wolfsübergriffen auch auf vorschriftsmäßig geschützte Nutztiere, müsse die zügige Entnahme der dafür verantwortlichen Wölfe zukünftig ein selbstverständliches Element des Herdenschutzes sein. „Wie das eine private Firma leisten soll, ist uns ein Rätsel. Wir brauchen dafür vielmehr die enge Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort, insbesondere auch mit der Jägerschaft“, betont Henrik Wendorff. Das Zurückweisen kostenneutraler aber flächendeckender Angebote der Verbände sei ein erneuter Beleg für das gleichermaßen desaströse wie konzeptlose Agieren in Teilen der Agrarpolitik. „Wir hoffen, dass zukünftige Nikolaustage wieder eine Einheit von Wort und Tat und eine Landnutzungspolitik aus einem Guss mit sich bringen“, macht auch Wellershoff deutlich.

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)