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Wendorff: „Was die Verwaltung nun vorgelegt hat ist ein Stück aus dem politischen Tollhaus. Der Konsens aller Akteure im ländlichen Raum wird einseitig in die Belastung weniger umgedreht!“

Hammerschmidt: „Die Verwaltung hat sich mittlerweile rechtsstaatlich entkoppelt und macht längst ihre eigenen Gesetze. Parlament und Zivilgesellschaft spielen offenbar keine Rolle mehr – der Brandenburger Weg ist tot!“

Weber: „Der Verwaltung ist es gelungen den vom Parlament gestützten Verbändevorschlag zum Wassergesetz vollständig zu torpedieren, raus gekommen ist ein Blendwerk der Enttäuschung!“

Potsdam – Mit Empörung und auch Zorn haben die Verbände im ländlichen Raum auf die am vergangenen Frei-tag in die parlamentarische Unterrichtung gegebene Verordnung zum Wassergesetz reagiert. „Der Entwurf ist ein Dokument des blanken Unwillens, ein Schlag ins Gesicht des Parlaments und zudem fachlich blamabel. Der Wasserverwaltung des Landes sind die Vorgaben und Beschlüsse des brandenburgischen Landtages offensichtlich genauso egal, wie die Stellungnahmen der Experten“, fasst Rudolf Hammerschmidt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst und Mitglied im Forum Natur, die Kritik der Verbände zusammen. Anlass für diese Reaktion ist der in den letzten Tagen der aktuellen Legislaturperiode ins Verfahren gegebene Verordnungsentwurf. Darin lässt die Verwaltung die gesetzlich vorgegebene Verpflichtung zur – spürbaren – Differenzierung der Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbänden faktisch leerlaufen. Es sollen Differenzierungsfaktoren eingeführt werden, die in ihrer Wirkung mehr oder minder der alten Gesetzeslage gleichkommen.


Mit dem bereits zum Dezember 2017 in Kraft getretenen, novellierten Wassergesetz hatte der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt, dass die Gebühren für die Unterhaltungsverbände zum Anfang des kommenden Jahres in einem mindestens dreistufigen Faktorenkorridor wirksam zu differenzieren sind. Ein seinerzeit im Konsens aller Betroffenen ins Spiel gebrachter Vorschlag sah diese Differenzierung bei den Faktoren 0,4 (Wald/Wasserflächen), 1 (Agrarflächen) und 4 für besonders bevorteilte versiegelte Flächen (vor allem städtische Bereiche) vor. „Dass die Verbände damals die Arbeit der Verwaltung machen mussten, nachdem das Par-lament über alle Fraktionen einen Gesetzesantrag der Landesregierung zurückgewiesen hatte, war eigentlich schon ein Stück aus dem Tollhaus“, so Henrik Wendorff, Präsident des Bauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Der nun durch die Verwaltung vorgelegte Vorschlag lasse einen nun aber endgültig am Zustand des Landes zweifeln. Zwar folge dieser rein formal dem Wassergesetz, führt dieses aber gleichzeitig durch die gewählten Differenzierungsfaktoren 0,5 – 1,0 – 1,5 ad absurdum, indem sich die Vorteils- und Nachteilsfaktoren in einem Nullsummenspiel weitgehend gegeneinander ausgleichen.


„Wir nehmen erneut zur Kenntnis, dass sich die Wasserverwaltung des Landes Brandenburg offensichtlich voll-kommen verselbstständigt hat“, so auch Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur. Wenn die Verwaltung zu zwei Beratungsterminen einlade, in der sich alle Verbände unisono gegen einen engen und annährend undifferenzierten Faktorenkorridor aussprechen, dann aber genau dieser ohne jede Änderung eingeführt wird, dann betreibe die Verwaltung nur noch eine Scheinbefassung. Geradezu aberwitzig sei zudem, dass mit der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Lösung die Differenzierung faktisch nicht greife, gleichzeitig aber der Aufwand für die beitragserhebenden Kommunen und Verbände deutlich steigen werde. „Die Verwaltung hat es geschafft, den Verbändevorschlag zum Wassergesetz schon in der Frage der direkten Mitgliederschaft und nun auch in der Beitragserhebung zu torpedieren und faktisch das alte Wasser-gesetzt durch die Hintertür wieder einzuführen. „Eigentlich wäre Minister Vogelsänger erneut aufgerufen, unverzüglich für Klarheit in seinem Hause zu sorgen, wie schon so oft zuvor“, so Weber abschließend.