Novelle der wasserrechtlichen Vorschriften
Bereits im Jahr 2014 hatte die „Rot-rote Landesregierung“ beschlossen, dass die wasserrechtlichen Vorschriften des Landes einer umfassenden gesetzlichen Novellierung unterzogen werden sollen. Dabei wurde angestrebt, dass es nach Jahren umfangreicher verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzung zu dieser überaus schwierigen Gesetzesmaterie, zukünftig zu einem Interessenausgleich bei der Organisation der Gewässerunterhaltung kommen solle. Ferner wurde die gerechtere Verteilung der Kosten für die Gewässerunterhaltung als Zielsetzung erklärt, die zukünftig das Verursacher- und Vorteilsprinzip stärker berücksichtigen solle.
Nachdem sich bereits in den vergangenen Jahren die „Familienbetriebe Land und Forst“ und der „Waldbesitzerverband“ intensiv in diese Bemühung eingebracht hatten, beschlossen die Mitgliedsverbände des FNB Ende 2015 dieses Novellierungsvorhaben zu einem der zentralen Projekte für die politische Arbeit zu machen. Dabei gelang es in einem ersten Schritt, dass neben den Mitgliedsverbänden im Forum auch der „Städte- und Gemeindebund“ und der „Landeswasserverbandstag“ in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammengeschlossen wurden.
In den folgenden Monaten kam es daraufhin zu einer ungewöhnlich intensiven Befassung des Gesetzgebers mit den wasserrechtlichen Vorschriften, allen voran mit dem brandenburgischen Wassergesetzt, was sich in einer Vielzahl von parlamentarischen Aktivitäten, Fachgesprächen und Anhörungen niederschlug. Vorläufiger Höhepunkt der Aktivitäten des FNB war die Übergabe eines eigenständigen Gesetzesvorschlages Ende 2016 an den zuständigen Ausschuss des Landtages. Das zwischenzeitlich beschlossene Änderungsgesetz zu den wasserrechtlichen Vorschriften wird die Verbände jedoch noch mindestens bis 2021 weiterhin intensiv beschäftigen, da sich der Gesetzgeber zu einer Umsetzung der neuen Vorschriften in einem abgestuften Verfahren entschlossen hat, das einer Reihe von Konkretisierungen auf dem Verordnungsweg bedarf.
Was lange währt … – die Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung (BbgEMVO) ist da!
Beyer: "Es hätte viel einfacher sein können! Zum Ende können wir festhalten, dass sich ein langer Weg zusammen mit unseren Anglern gelohnt hat!" Vor rund einem Jahr hatte der Landtag nach einem zweijährigen Verfahren die dritte Novelle des Brandenburgischen...
Verbändevorschlag und Infos
In einem wahren Kraftakt war es den Mitgliedsverbänden der „Arbeitsgruppe Wasser“ Ende 2016 gelungen, dem zuständigen Landtagsausschuss einen vollständigen Gesetzesvorschlag für die Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften zu übergeben. Dieser Verbändevorschlag wurde nach verschiedenen Fachgesprächen und Anhörungen parlamentarischen Raum Mitte 2017 nochmals überarbeitet und in einer aktualisierten Form zur Verfügung gestellt. Das Forum hat ferner eine Reihe weiterer Dokumente, Briefe und Informationsmaterialien im Zuge des gesetzgeberischen Prozesses erarbeitet und verschiedenen Gruppen übergeben. Nachfolgend finden Sie die wichtigen Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt:
- Verbändevorschlag zur Novellierung wasserrechtlicher Vorschriften im Land Brandenburg vom 22.12.2016
- Modifizierter Verbändevorschlag als Reaktion auf die rechtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Brandenburgischen Landtages vom 20.02.2017
- Schreiben an den Agrarausschuss zu den „Vermeintliche Kosten im Rahmen der Veränderung der Mitgliedschaft und der Beitragsdifferenzierung in der Gewässerunterhaltung“ vom 09.06.2017
- Präsentation zum Wassergesetz Stand März 2018 als Power Point Datei
- Präsentation zum Wassergesetz Stand März 2018 als PDF
Anfschrift
Forum Natur Brandenburg
Hegelallee 46
14467 Potsdam
Kontakt
Telefon: +49 (0)331/ 58179660
Email: info@forum-natur-brandenburg.de
Gefördert durch die