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Erstmalig erschienen als Leitartikel in der Rheinischen Bauernzeitung

RBZ – Nr. 4 / 26. Januar 2019

von Gregor Beyer

Kaum ein Thema bestimmt die Debatte zwischen Landnutzung und Naturschutz gegenwärtig so sehr, wie die flächendeckende Rückkehr des Wolfes in die deutsche Kulturlandschaft. Dabei ist der Wolf, genau genommen, nur die Versinnbildlichung einer ganzen Reihe von einstmals gefährdeten Tierarten, angefangen vom Biber bis zum Kormoran, die die Frage nach der Art und Weise wie wir mit ihnen – praktisch wie rechtlich – umgehen, neu stellen.

Bezüglich des Wolfes wird diese Beurteilung nicht zuletzt dadurch erschwert, dass sich seine Bestandsentwicklung in den Bundesländern gegenwärtig höchst unterschiedlich vollzieht. Während die Menschen in den östlichen Ländern in der Vergangenheit immer wieder praktisch mit dem Thema konfrontiert waren, ist der Wolf insbesondere in den westlichen Ländern nur noch Gegenstand von Märchen gewesen. So wurden die Wölfe in den neuen Bundesländern noch bis zum 1.4.1992 unter dem bis dahin gültigen Jagdrecht der ehemaligen DDR konsequent gejagt, während beispielsweise die letzte praktische Befassung in Rheinland-Pfalz aus dem vergangenen Jahrhundert stammt, als mehrere dieser Tiere aus einem Wildtiergehege in Rheinböllen ausgebrochen waren. Gleiches gilt für die gegenwärtige Bestandsentwicklung. Während es in Rheinland-Pfalz erste Einzeltiere ohne nachgewiesene Reproduktion gibt, hat sich in Brandenburg bereits ein stabiler Wolfsbestand etabliert, der deutlich über der Gesamtanzahl denjenigen Individuen liegt, die im rund elf Mal größeren Finnland leben. Sicher ist in diesem Kontext auch, dass es durch das Auflassen einer geregelten Bejagung der Wölfe über kurz oder lang zu einer annähernd flächendeckenden Wiederbesiedlung Deutschlands mit einer Tierart kommen wird, die im europäischen Maßstab betrachtet weder gefährdet noch besonders selten ist.

Dabei sind die Erfahrung aus jenen Bundesländern, insbesondere Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen, die mittlerweile annähernd stabile Wolfsbestände aufgebaut haben, überaus eindeutig. Weder trifft das über Jahre verbreitete Märchen zu, wonach Wölfe scheue Tiere seien und man diese annähernd nie zu Gesicht bekäme, noch ist es richtig, dass Wölfe sich bei ihrer Nahrungswahl vor allem auf heimisches Schalenwild und in seltenen Fällen auf Schafe beschränken würden. Solange der Wolf keiner geregelten Bejagung unterzogen wird ist er genau genommen ein Kulturfolger, der den Menschen nicht fürchten muss und seine ideale – weil leicht erreichbare -Nahrungsverfügbarkeit insbesondere in der dicht besiedelten Kulturlandschaft findet. So weisen die Rissstatistiken der Länder mittlerweile eine Betroffenheit von den Schafhaltern, über die Rinderhalter bis hin zu den Pferden auf. Ferner ist der Verlust von Jagd- und Haushunden und auch die zumindest als kritisch einzustufende Begegnung mit den Menschen in den östlichen Bundesländern bei weitem keine Seltenheit mehr.

Alles dies macht mit fortschreitender Entwicklung das konsequente Eingreifen in den Wolfsbestand unumgänglich. Dies fängt mit der bereits heute möglichen Entnahme von Einzeltieren auf Basis der Naturschutzgesetzgebung (insb. § 45 BNatSchG) in Bezug auf sogenannte verhaltensauffällige Wölfe an. Dabei zeigt sich bereits bei der in den „Wolfsbundesländern“ überaus relevanten Frage, wie mit im Straßenverkehr schwerstverletzten Wölfen umzugehen ist, dass die rechtssichere Anwendung eigentlich auch unter Tierschutzgesichtspunkten selbstverständlicher Entscheidungen nur innerhalb einer rechtlichen Grauzone möglich ist. Noch problematischer wird es, wenn die immer drängendere Frage beantwortet werden muss, wie man einen jährlich mit rund 30 % zuwachsenden Wolfsbestand begrenzen kann. Da der Wolf momentan für Deutschland in den Anhang 4 der FFH-Richtline eingestuft ist, scheidet eine reguläre Bejagung innerhalb des deutschen Reviersystems auch formalrechtlich aus. Zudem ist politisch und zeitlich unklar, wann und ob eine einstimmige Mehrheit des Rates auf Vorschlag der EU-Kommission für eine Umstufung zustande kommen wird. Unstrittig ist zumindest in den östlichen Bundesländern, dass der Wolfsbestand eine Höhe erreicht hat, mit der wir an der Schwelle zur Notwendigkeit für ein „aktives Bestandsmanagement“ angekommen sind. Dies umso mehr, als sich zwischenzeitlich die Erkenntnis durchsetzt, dass die dort lebenden Wölfe der „baltisch-osteuropäischen Wolfspopulation“ angehören, die sich mit über 8.000 Individuen im „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Somit ist formalrechtlich die Voraussetzung für ein Vorgehen auch in Deutschland gegeben, das in den skandinavischen Ländern bereits seit vielen Jahren unter dem Begriff der „Schutzjagd“ Anwendung findet. Wie ein solcher Schutzjagdansatz unter Verknüpfung von Naturschutz- und Jagdrecht hierzulande aussehen könnte, hat das „Aktionsbündnis Forum Natur“ erst kürzlich umfangreich im praktischen wie rechtlichen Kontext dargelegt.

Aus allen Erfahrungen mit dem Wolf und allen Überlegungen, wie wir zukünftig mit ihm umgehen, wird immer wieder deutlich, dass es einer flächendeckend vorhandenen Organisationsstruktur von geschulten Fachleuten bedarf, die die notwendigen Eingriffe bei einzelnen verhaltensauffälligen Tieren und zukünftig im praktischen Bestandsmanagement leisten können. Und egal wie man es am Ende des Tages mit allerlei teils ideologischen Verrenkungen dreht und wendet, es gibt nur eine einzige gesellschaftliche Gruppe, die diese Voraussetzungen erfüllt: Die Jäger!

Deshalb muss die Frage, ob der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden soll, mit einem glasklaren und unmissverständlichen Ja beantwortet werden! Soll die Akzeptanz für den Wolf bei flächendeckender Besiedlung langfristig gesichert werden, so bedarf es eines bewährten und geregelten Systems, das mit dem deutschen Reviersystem bereits vorhanden ist. Die Jägerschaft ist zudem überaus gut beraten, sich diesem Thema offensiv und ohne jegliche Scheuklappen zu stellen. Dabei muss auch die Erfahrung aus vielen Nachbarländern berücksichtigt werden, dass die essentielle Voraussetzung für den Schutz der Wölfe die Akzeptanz in der Bevölkerung ist. Wenn diese Akzeptanz verloren geht, dann wird keine Macht der Welt den Wolf schützen können. Die Jäger sind daher auch aus Gründen ihres Selbstverständnisses und ihrer jagdlichen Ethik als Naturschützer aufgerufen deutlich zu machen: Der Wolf ist Wild – in Zuständigkeit wie Verantwortung!

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RBZ – Nr. 4 / 26. Januar 2019